Altersdurchmischtes Lernen
Trogen. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Unterrichtssystem des «altersdurchmischten Lernens» einzuführen.
Der Gemeinderat hat im Grundsatz beschlossen, auf das Schuljahr 2010/11 in der Primarschule Trogen das Unterrichtssystem des «altersdurchmischten Lernens» einzuführen und die Schulkommission sowie die Schulleitung mit der Planung zur Umsetzung des neuen Modells beauftragt.
Was bedeutet «Altersdurchmischtes Lernen»?
Anlässlich einer Klausursitzung im Dezember 2007 hat sich der Gemeinderat erstmals über das «Altersdurchmischte Lernen, kurz: ADL», informiert. Beim ADL handelt es sich um die Einführung einer Basis-Stufe (bisheriger Kindergarten bis 2. Klasse) und einer Anschluss-Stufe (bisher 3. bis 6. Klasse). In Trogen würden zu Beginn je drei Gruppen in der Basis- und Anschluss-Stufe parallel geführt.
Innerhalb der Gruppen werden die Kinder ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend unterrichtet. Die Stufen werden damit durchlässiger, da die Kinder diese in kürzerer oder längerer Zeit, also individuell, durchlaufen können. Ein wichtiges Element ist auch das altersunabhängige gemeinsame Lernen in der Gruppe. Das ADL als neue Unterrichtsform und erweitertes Unterrichtskonzept löst das bisher bekannte Einklassensystem im Kindergarten und in der 1. bis 6. Primarklasse ab.
Die Schulkommission und der Gemeinderat sind davon überzeugt, dass mit dem Einführen des neuen Unterrichtsmodells die pädagogischen – im Schulleitbild festgehaltenen – Werte und Grundhaltungen vertieft umgesetzt werden können. Dies verbunden mit dem neuen Wissen über Lehren und Lernen.
Im Kanton Appenzell AR gibt es das ADL erst in den Gemeinden Grub und Reute. Dort lag der Grund für die Einführung vor allem in den zu kleinen Kinderzahlen, die eine Weiterführung der gemeindeeigenen Primarschule gefährdeten.
Trogen als einzige Gemeinde im Kanton, in der die Kinder ihre gesamte Schulzeit bis zur Matura an ihrem Wohnort absolvieren können, will das ADL ohne äusseren Zwang einführen. Zwar sinken in Trogen die Schülerzahlen ebenfalls. Organisatorisch wäre dies aber auch mit der Zusammenlegung von Klassen, das heisst mit einem Unterricht im Zwei- oder Dreiklassensystem möglich. Schulkommission und Gemeinderat sind jedoch vom ADL überzeugt und haben deshalb dieser Variante den Vorzug gegeben.
Kosten des neuen Schulmodells
Die Schulkommission hat vorerst als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat auf der Basis der heute bekannten Schülerzahlen eine Berechnung der Personalkosten vorgenommen. Weil künftig die einzelnen Gruppen der Basis- und der Anschluss-Stufe individueller und intensiver betreut werden, hat dies Auswirkungen auf den Personalbestand und die Lohnkosten. Deshalb werden trotz der in den nächsten Jahren sinkenden Kinderzahlen die Lohnkosten nicht im gleichen Mass sinken, insbesondere nicht in der Vorbereitungs- und Einführungsphase. Mittel- und langfristig werden die Kosten jedoch abnehmen.
Nach dem positiven Grundsatzentscheid des Gemeinderates wird nun die Schulkommission in einem zweiten Schritt die Folgekosten für bauliche Anpassungen am Schulhaus Nideren ermitteln.
Erst wenn die vollen Kosten für das neue Unterrichtsmodell bekannt sind, wird der Gemeinderat den definitiven Entscheid zur Einführung des altersdurchmischten Lernens fällen. Soweit die Kosten für die Einführung der Basis- und der Anschlussstufe ausserhalb der alleinigen Finanzkompetenzen des Gemeinderates liegen, werden die Stimmberechtigten in einem Referendumsverfahren das letzte Wort haben.
Das neue Unterrichtsmodell bringt für alle Beteiligten, seien es Schulbehörden, Lehrpersonen, Schulkinder und deren Eltern grosse Veränderungen mit sich. Der Schulkommission und dem Gemeinderat ist es deshalb ein besonderes Anliegen, von Anfang an laufend und so umfassend wie möglich über die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte zu informieren.
Kostenbeteiligung an der Erziehungsberatungsstelle
Die Erziehungsberatungsstelle Appenzell AR soll auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Trogen wird sich auch weiterhin daran beteiligen.
Im Jahre 2000 hat der Gemeinderat der Schaffung einer Erziehungsberatungsstelle, getragen von der Pro Juventute, für eine Versuchsphase von drei Jahren zugestimmt und daran Jahresbeiträge zwischen 260 und 810 Franken geleistet. Nach dieser Versuchsphase wurde die Erziehungsberatung weitergeführt. Neben dem finanziellen Engagement der Gemeinden hatte damals auch der Kanton seine Beiträge erhöht.
Künftig soll die Erziehungsberatungsstelle durch den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Pro Juventute, dem Kanton und den Gemeinden rechtlich und finanziell auf eine neue Basis gestellt werden. Solche Leistungsvereinbarungen sind bereits zum Beispiel von der Spitex her bekannt.
Die Sozialen Dienste Trogen konnten in den letzten Jahren immer wieder von den Diensten der Erziehungsberatungsstelle profitieren. In schwierigen Familiensituationen hilft die Beratungsstelle mit hoher Fachkompetenz, persönlich und unbürokratisch. Auch wenn künftig die Gemeindebeiträge etwas höher ausfallen werden, können dank der Unterstützung der Beratungsstelle letztlich viel teurere Massnahmen vermieden werden. Die Gemeinde will sich deshalb durch Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung weiterhin finanziell an der Beratungsstelle beteiligen.



























