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Alpnach OW: 16 Millionen Franken für ein vom Durchgangsverkehr befreites Alpnach


Die interne Ämtervernehmlassung für die beiden Bauprojekte „Kreisel Industrie“ und „Unterhalts- und flankierende Massnahmen Brünigstrasse“ ist abgeschlossen. Diese hat mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen.

Entsprechend werden sich die Planauflage und der Baustart um wenige Monate verschieben.

Mit dem Projekt Vollanschluss Alpnach Süd verfolgen Bund, Kanton und Gemeinde gemeinsam das Ziel, den Dorfkern von Alpnach vom Durchgangs- und Lastwagenverkehr zu befreien, die Lärm- und Luftbelastung zu verringern und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Das Gesamtprojekt Ausbau N8-Vollanschluss Alpnach Süd besteht aus den drei Teilprojekten:

der Vollanschluss N8 (Bauwerke) inkl. Lärmschutz; der Kreisel Industrie (Kreuzung Hofmätteli- / Industrie- / Untere Gründlistrasse); und die Unterhalts- und flankierende Massnahmen Brünigstrasse.

Verzögerung durch Einsprachen sinnvoll genutzt

Aufgrund der bisherigen Projektverzögerungen infolge Einsprachen hat der Kanton beschlossen, die ursprünglich im Zeitraum von 2025 bis 2030 vorgesehene Belagssanierung und Umgestaltung im Bereich Kirchenvorplatz auf der Brünigstrasse in die Massnahmen zu integrieren. Ebenfalls zeigte sich bei der Hofmättlistrasse, dass Belagsverstärkungen infolge des Mehrverkehrs notwendig werden.

Dank dieser Massnahmebündelung können Synergien genutzt und eine zusätzliche Baustelle ein paar Jahre später mit nochmaligen Immissionen verhindert werden. Die Belagssanierungen eröffnen auch neue Möglichkeiten für Verbesserungen im bestehenden Projekt. Mit einem für die Gemeinde Alpnach verhältnismässig kleinen Nachtragskredit – aber zu deutlich tieferen Gesamtkosten als bei einem Ausbau in zwei Schritten – können nachhaltig Verbesserungen erreicht werden. Die wichtigsten aus der Sicht der Gemeinde sind:

Auf der Hofmätteli- und der Brünigstrasse wird flächendeckend ein lärmarmer Belag eingebaut. Damit erfüllt der Kanton die gesetzliche Nachsanierungspflicht Strassenlärm. Auf die Vertikalversätze wird verzichtet;

Anstelle der ursprünglich vorgesehenen farbigen, unterhaltsintensiven Bänder werden bei der Brünigstrasse zwischen Fahrbahn und Trottoir Steinbänder zur optischen Verengung eingebaut.

Anstelle der ursprünglich vorgesehenen farbigen, unterhaltsintensiven Bänder werden bei der Brünigstrasse zwischen Fahrbahn und Trottoir Steinbänder zur optischen Verengung eingebaut;

Entlang der Brünigstrasse wird das Trottoir Richtung Norden verlängert;

Zur Verbesserung der Fussgängersicherheit bei der Industriestrasse wird beim Kreisel Industrie das Trottoir in Richtung Osten verlängert;

Neun Trottoirüberfahrten erhöhen die Fussgängersicherheit und verdeutlichen, dass die Brünigstrasse auch in Zukunft vortrittsberechtigt sein wird;

Der Weg zum Quartier Dorfli wird für eine sichere Querung der Hofmättelistrasse umgebaut.

Planauflage nach den Sommerferien

Die Botschaft der Einwohnergemeinde Alpnach zur Abstimmung über die beiden Nachtragskredite wird Mitte April an die Stimmbürgerinnen und -bürger versandt. Zur selben Zeit hat der Kanton für das Bauprojekt die interne Ämtervernehmlassung abgeschlossen. Aufgrund der umfassenden Projektunterlagen dauerte diese jedoch länger als geplant. Auch die Auswertung der Rückmeldungen wird entsprechend mehr Zeit beanspruchen. Deshalb verschiebt sich der in der Abstimmungsbotschaft der Einwohnergemeinde kommunizierte Termin der Planauflage vom April 2022 auf die Zeit nach den Sommerferien. Auch der Baustart wird sich dadurch um einige Monate verzögern.

Kurz vor dem Ziel

Seit den 1990er-Jahren bemühen sich die Einwohnergemeinde Alpnach und der Kanton Obwalden um die Realisierung eines N8-Vollanschlusses in Alpnach Süd. Am 25. November 2010 gab das Bundesamt für Strassen ASTRA grünes Licht für ein generelles Projekt für den N8-Vollanschluss Alpnach Süd. Mit der Projektgenehmigung im Jahr 2015 durch den Bundesrat wurde festgelegt, dass Gemeinde und Kanton die flankierenden Massnahmen zwingend umsetzen müssen. Das ASTRA wird erst nach der Bewilligung der anderen beiden Teilprojekte durch Gemeinde und Kanton, inklusive der notwendigen Kredite, mit dem Bau des Vollanschlusses starten.

Das Alpnacher Stimmvolk stimmte am 10. Juni 2018 den entsprechenden Massnahmen und dem Kredit mit einem hohen Ja-Stimmen-Anteil von 81,9 Prozent zu, nachdem das Obwaldner Parlament den Projektkredit am 25. Mai 2018 einstimmig bewilligt hatte.

Mit der Annahme der beiden Nachtragskredite durch das Alpnacher Stimmvolk am 15. Mai 2022 in der Höhe von 0,195 Millionen respektive 0,280 Millionen Franken werden für die langersehnte Befreiung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr bei Bund und Kanton Investitionen in der Höhe von rund 16 Millionen Franken ausgelöst.

Quelle: Kanton Obwalden
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

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ObwaldenObwalden / 21.04.2022 - 17:02:46