Alle FCZ-Fans aus Untersuchungshaft entlassen
Aarau/AG. Die kurzzeitig verhafteten FCZ-Fans, welche einen GC-Fan aus seiner Wohnung verschleppt hatten sind wieder auf freiem Fuss.
Alle FCZ-Fans, welche das Bezirksamt Aarau in Untersuchungshaft gesetzt hat, befinden sich wieder auf freiem Fuss. Ihnen und weiteren Personen wird zur Last gelegt, am 12. November 2007 einen 26-jährigen Mann aus seiner Wohnung verschleppt zu haben.
Anfangs bis Mitte Januar hat die Kantonspolizei sechs der Beschuldigten verhaftet. Sie haben mehrere Tage in Untersuchungshaft verbracht, sind mittlerweile aber wieder auf freiem Fuss.
Noch sind die aufwändigen Ermittlungen der Kantonspolizei nicht abgeschlossen. Bis heute ist es gelungen, 14 mutmassliche Täter namentlich zu ermitteln. Es handelt sich um Schweizer im Alter zwischen 17 und 23 Jahren. Vier davon wohnen im Kanton Aargau, die übrigen im Kanton Zürich.
Die fraglichen Männer – allesamt Anhänger des FC Zürich – werden beschuldigt, am Abend des 12. November 2007 am Wohnort eines 26-jährigen Schweizers in der Region Aarau erschienen zu sein. Als dieser auf das Läuten der Hausglocke und Poltern an der Türe nicht reagierte, wurde die Türe kurzerhand eingetreten. Etwa zehn der Männer betraten die Wohnung und verprügelten den Mann. Danach verbanden sie ihm die Augen und schleppten ihn aus der Wohnung. Zudem entwendeten sie seinen Computer. Anschliessend brachten sie den Mann in ein wartendes Auto und fuhren damit weg. Als die mutmasslichen Täter erfuhren, dass die Kantonspolizei eingeschaltet worden war, liessen sie das Opfer rund eine halbe Stunde später frei.
Nach heutigen Erkenntnissen handelt es sich bei der Straftat um eine Abrechnung unter Angehörigen der rivalisierenden Fanclubs. Ausschlag dazu dürfte der Diebstahl einer Club-Fahne gewesen sein, welche Mitglieder des GC-Fanclubs bei einem Einbruch in ein Lokal des gegnerischen Fanclubs in Zürich entwendet hatten. Offensichtlich sollte nun der 26-Jährige genötigt werden, Aussagen über den Verbleib der Fahne zu machen.
Die Beschuldigten sind nur teilweise geständig. Sie werden dem Bezirksamt Aarau wegen Raubes, Freiheitsberaubung und Entführung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zur Anzeige gebracht.



























