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Alkoholtestkäufe im Kanton Luzern

Luzern. In den Monaten März bis Mai 2015 wurden im Auftrag der Luzerner Polizei in 91 Betrieben Alkoholtestkäufe durchgeführt. Von den getesteten Betrieben haben bei der ersten Kontrolle 63 Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft. Bei 56 Betrieben wurde eine Nachkontrolle gemacht. Dabei haben erneut 13 Betriebe gesetzwidrig Alkohol an Jugendliche verkauft. Diese Betriebe wurden verwarnt. Weitere Testkäufe sind vorgesehen.

In den Monaten März bis Mai 2015 wurden im Auftrag der Luzerner Polizei insgesamt 91 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche vorgenommen. Dabei wurden 44 Verkaufsgeschäfte und 47 Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern geprüft. In zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, die von Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben. Die begleitenden Fachleute gaben dem getesteten Personal jeweils eine mündliche Rückmeldung. Im Anschluss wurden alle kontrollierten Betriebe schriftlich von der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei über den erfolgten Alkoholtestkauf orientiert.
Bei 63 von 91 Kontrollen (69 Prozent) erhielten Jugendliche alkoholische Getränke (zum Vergleich 2010: 46 Prozent; 2011: 40 Prozent; 2012: 54 Prozent; 2014: 37 Prozent).
Bei den überprüften Verkaufsgeschäften verstiessen 55 Prozent gegen das Alkoholverkaufsverbot, bei den Restaurationsbetrieben lag der Anteil gar bei 83 Prozent. Eine so hohe Durchfallquote wurde noch nie registriert.

13 Betriebe bei Nachkontrolle erneut durchgefallen
In den Monaten Juni bis August 2015 wurden 56 Betriebe, die bei der ersten Runde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, erneut getestet. Dabei fielen 13 Betriebe (23 Prozent) erneut durch. Diese Betriebe erhielten eine Verwarnung und müssen bei einem erneuten Verstoss in dieser Sache mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

Weitere Alkoholtestkäufe geplant
Restaurationsbetriebe, Verkaufslokale und Veranstalter von Einzelanlässen (Festwirtschaften) sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zuständig. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Mit der Durchführung von Alkoholtestkäufen wird der Problematik des missbräuchlichen Alkoholkonsums von Jugendlichen entgegengewirkt. Die Testkäufe haben auf die Verkaufspraxis nachweislich eine positive Wirkung, weil diese Kontrollen auch dazu dienen, das Verkaufspersonal zu unterstützen und für die Problematik zu sensibilisieren. Deshalb werden die Testkäufe auch in Zukunft weitergeführt. Auf Grund der hohen Durchfallquote muss das Thema Jugendschutz beim Verkaufspersonal noch mehr angesprochen und vertieft werden. Dazu gehört zum Beispiel eine strikte Ausweiskontrolle.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.ggp.lu.ch oder der Präventionsseite http://akzent-luzern.ch/luegsch

LuzernLuzern / 04.11.2015 - 09:01:37