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Alkoholtestkäufe: 17 Personen werden verzeigt

AR. Über 70 Prozent der getesteten Betriebe hielten sich vorbildlich an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Im August wurden im Kanton Appenzell Ausserrhoden insgesamt 60 Alkohol-Testkäufe durchgeführt. 60 Verkaufsstellen wurden getestet. 43 Verkaufspersonen haben sich korrekt und vorbildlich verhalten und haben den Jugendlichen keinen Alkohol verkauft. 17 Personen mussten jedoch verzeigt werden, weil sie den Jugendlichen Bier oder sogar hochprozentige Alkoholika verkauft haben.

Die Kantonspolizei und die Beratungsstelle für Suchtfragen haben gemeinsam ein Konzept für Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden ausgearbeitet. Die Testkäufe wurden durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden durchgeführt. Die Testkäuferinnen waren zwischen 15 und 17 Jahre alt und wurden vor den Einkäufen in einer speziellen Schulung durch die Beratungsstelle für Suchtfragen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Bedingung war u.a., dass die Eltern der Testkäufer/innen ihr schriftliches Einverständnis abgaben, dass ihre Tochter oder ihr Sohn an den Alkohol-Testkäufen teilnehmen durfte.

Testkäufe sind in der Präventionsarbeit ein wertvolles und hilfreiches Instrument und dienen auf verschiedenen Ebenen (Politik, Gewerbe, Sicherheit, Verwaltung, Eltern, Medien, Eltern und Jugendlichen) Verhaltensänderungen zu bewirken und die Verfügbarkeit von Alkoholika für Jugendliche einzuschränken. Die Erwachsenen sollen in die Verantwortung miteinbezogen werden. Regelmässig durchgeführte Testkäufe können somit eine nachhaltige und präventive Wirkung erzielen.

Jugendliche und Alkoholkonsum
Kinder und Jugendliche reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene (erhöhtes Risiko für Unfälle und körperliche Schädigungen). Je früher jemand anfängt, Alkohol zu konsumieren, desto grösser ist das Risiko, als Erwachsene/r Alkoholprobleme zu haben.

Eine Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) belegt, dass rund 30% der männlichen und rund 20% der weiblichen Jugendlichen im Alter von 15 Jahren bereits mindestens zweimal in ihrem Leben betrunken waren. Das Rauschtrinken ist in Zusammenhang mit dem Freundeskreis, dem Gruppendruck und der Betonung eines Lebensstils zu sehen. In diesem Alter werden häufig starke Alkoholika konsumiert, die schnell betrunken machen und häufig gezuckerte Alkoholika, die „süffig“ sind! Je stärker der Geschmack des Alkohols durch Zucker überdeckt wird und je stärker der Alkohol ist, desto grösser ist das Risiko, dass Grenzen überschritten werden. Die Tatsache, dass so viele Jugendliche betroffen sind, die das legale Verkaufsalter noch nicht erreicht haben, zeigt, dass es hinsichtlich Jugendschutzes in der Schweiz – und auch in Appenzell Ausserrhoden – Handlungsbedarf gibt.

Gesetze verbieten den Verkauf von Alkohol an Jugendliche
Die Bundesgesetze und die kantonalen Gesetze verbieten klar, Kindern und Jugendlichen alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse zu verkaufen (auch wenn sie für die Eltern bestimmt sind!):
• Kein Alkohol (auch kein Bier, Wein oder gegorener Most) und keine Tabakerzeugnisse an unter 16-jährige!
• Keine Spirituosen (Alcopops, Schnäpse und Aperitife) an unter 18-jährige!

Ziele der Alkohol-Testkäufe?
Folgende Ziele werden mit der Durchführung von regelmässigen Alkoholtestkäufen verfolgt:
• Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten für nicht berechtigte Jugendliche gemäss den gesetzlichen Grundlagen à spätestens Ende 2010 halten sich 90% der getesteten Betriebe an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol.
• Sensibilisierung der Verkaufsstellen (Gastgewerbe und Detailhandel), damit die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken eingehalten werden.
• Verzeigung der „schwarzen Schafe“, welche die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten mittels direkter Konfrontation und anschliessender Rapportierung und Anzeige beim Verhöramt durch die Kantonspolizei.

• Unterstützung des Verkaufspersonals und Vermittlung der Botschaft: «Für Jugendliche und Personal ist es normal, dass beim Kauf von Alkohol nach dem Alter und evtl. dem Ausweis gefragt wird.»
• Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema «Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol»

Testkäufe im August 2009: Über 70% verhielten sich vorbildlich
Kontrolliert wurden Gastgewerbe und Detailhandelsgeschäfte. Die jugendlichen Testkäufer stammten nicht aus der Umgebung, brauchten eine Einwilligung der Eltern und wurden von Angehörigen der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden begleitet und beobachtet.

Aus Sicht der Verantwortlichen sind die Resultate erfreulich, da sich 43 Betriebe vorbildlich an die Vorschriften gehalten haben. Bestimmt und klar gaben diese den Jugendlichen zu verstehen, dass ihnen kein Alkohol verkauft wird. Diesen Betrieben wird mit einem speziellen Schreiben zu Ihrem Einsatz im Sinne des Jugendschutzes gratuliert.

Einige Betriebe müssen ihre Anstrengungen bezüglich Alkoholverkauf und Jugendschutz jedoch verbessern. Immerhin gelang es den Testkäufern, in 17 verschiedenen Verkaufsstellen insgesamt 20 Flaschen Bier, 2 Flaschen Wein und fünf Flaschen hochprozentige Spirituosen zu kaufen, ohne dass sie nach ihrem Alter gefragt wurden. Die 17 getesteten Verkaufspersonen, welche den Jugendlichen Alkohol verkauft haben, wurden von der Polizei verzeigt.

Schulung für das Verkaufspersonal
Die Aufgabe des Verkaufspersonals, sich strikte an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakerzeugnissen an Jugendliche zu halten ist manchmal alles andere als einfach.

Deshalb können Geschäftsführende bei der Beratungsstelle für Suchtfragen eine Schulung speziell zum Thema Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabakerzeugnissen buchen.
Ebenfalls können spezielle Kleinplakate und Postkarten, welche auf die Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakprodukten aufmerksam machen, kostenlos bei der Beratungsstelle für Suchtfragen bestellt werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 08.09.2009 - 10:24:40