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«Aktion 2009»: Der Startschuss fällt am 1.Mai

St.Gallen. Zur Stabilisierung der Konjunktur stehen im Kanton St.Gallen ab dem 1. Mai Fördergelder von rund vier Millionen Franken zur Verfügung.

Damit erhöht der Kanton die Anreize für energetische Modernisierungen von privaten und öffentlichen Gebäuden sowie für den Ersatz von energetisch ineffizienten Geräten.

Die Bevölkerung findet ab dem 25. April sämtliche Informationen und Gesuchsformulare zur Energieförderung «Aktion 2009» im Internet unter www.energie.sg.ch. Dort sind auch die Bereiche aufgeführt, für welche im Rahmen der «Aktion 2009» Beiträge beantragt werden können, sowie die entsprechenden Beitragssätze.
Der Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte sowie Umwälzpumpen sind beitragsberechtigt, wenn die Geräte zwischen dem 1. Mai und dem 30. November 2009 gekauft und in dieser Zeit auf www.topten.ch publiziert worden sind. Beitragsgesuche mit der Originalquittung müssen bis spätestens 30. November 2009 an folgende Adresse eingeschickt werden: Amt für Umwelt und Energie, «Aktion 2009», Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen.

Gesuche um Beiträge an bauliche Massnahmen und Installationen nimmt das kantonale Amt für Umwelt und Energie (AFU) ebenfalls ab dem 1. Mai 2009 entgegen. Gestützt auf das eingereichte Gesuch stellt das AFU den anspruchsberechtigten Personen eine schriftliche Beitragszusicherung aus. Wichtig: Mit der Ausführung der Arbeiten darf erst nach Erhalt der Zusicherung begonnen werden.

Die Eingabefrist für Gesuche läuft bis am 30. September 2009. Der Beitrag ist an die Bedingung geknüpft, dass bis zum 30. November 2009 die Arbeiten abgeschlossen sind und der Projektabschluss dem AFU mit den notwendigen Unterlagen gemeldet worden ist. Nur für umfassende Gebäudesanierungen ist der Projektabschluss auf den 30. April 2010 gelegt worden. Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der Förderbeitrag ausbezahlt.

«Es hätt solangs hätt»
Da es sich um eine auf sieben Monate beschränkte, konzentrierte Aktion handelt und die Mittel zudem begrenzt sind, müssen die Arbeiten bzw. der Kauf zwingend bis spätestens am 30. November 2009 erfolgen. Wer sich also um einen Förderbeitrag bemühen will, ist gut beraten, dieses Vorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben! Unter der Nummer 071 229 89 33 beantworten die Mitarbeitenden des AFUs die Fragen der Bevölkerung.

St.GallenSt.Gallen / 24.04.2009 - 09:38:01