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Akontozahlungen für Wasser und Abwasser

Kradolf-Schönenberg. Sowohl beim Wasser als auch beim Abwasser führt die Gemeinde Akontozahlungen ein.

Die Strom- und Wasserzähler werdenzweimal jährlich (per 31. März / 30. September) abgelesen. Basierend auf diesen Ablesedaten werden die Bezugsmengen den Kunden in Rechnung gestellt. Beim Strom werden per 30. Juni und per 31. Dezember jeweils Akontorechnungen gestellt. Bei Wasser und Abwasser wurden bisher keine Akontozahlungen verlangt. Sowohl beim Wasser als auch beim Abwasser ist die Gemeinde mit laufenden Aufwendungen konfrontiert, welche den Einzug von Akontozahlungen rechtfertigen. Akontozahlungen haben für den Rechnungsempfänger den Vorteil, dass nicht alles auf einmal fällig wird und damit die einzelne Rechnung weniger hoch ausfällt.

Das Reglement für die Abgabe von Wasser (Art. 51) und das Beitrags- und Gebührenreglement (Art. 4.4. Absatz 1) sehen explizit die Möglichkeit von Akontozahlungen vor. Der Gemeinderat hat gestüzt auf die erwähnten Reglemente beschlossen, jeweils per 30. Juni und 31. Dezember neu auch Akontorechnungen für Wasser und Abwasser zu stellen. Erstmals per 30. Juni erhalten die entsprechenden Bezüger eine Akontorechnung aller drei Werke.

ThurgauThurgau / 26.06.2008 - 15:06:00