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AI: Beiträge auch für anerkannte Tageseltern

Appenzell/AI. Künftig gibt es auch für die Kinderbetreuung durch anerkannte Tageseltern Beiträge des Kantons.

Der Innerrhoder Grosse Rat hat am 30. November 2009 den bisherigen Grossratsbeschluss vom 24. Juni 2002 über die Leistung von Beiträgen an Kinderhorte revidiert. Gemäss diesem Beschluss kann dem Inhaber der elterlichen Sorge neu nicht nur an die Kosten des Besuchs von anerkannten Kinderhorten, sondern auch für die Betreuung durch anerkannte Tageseltern ein Beitrag geleistet werden. Diese Neuregelung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Die Standeskommission (Regierungsrat) hat die notwendigen Ausführungsbestimmungen in Revision des Standeskommissionsbeschlusses über die Leistung von Beiträgen an Kinderhorte vom 24. September 2002 angepasst. Insbesondere musste die Beitragsberechtigung der Inhaber der elterlichen Sorge neu gefasst werden. Hinsichtlich der Beitragsberechtigung für die Kosten von Tageseltern werden die Anforderungen festgelegt. In diesen Fällen muss die Betreuung mindestens vier aufeinanderfolgende Stunden dauern, und es muss der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit während der Betreuungszeit erbracht sein. Auf Seiten der Tageseltern wird verlangt, dass sie einen Kurs absolviert haben. Eine Betreuung durch nahe Verwandte, beispielsweise durch Grosseltern oder Tanten, schliesst Beiträge aus.
Die Erweitung des Anwendungsbereichs auf Tageseltern macht es erforderlich, den Titel des Standeskommissionsbeschlusses zu ändern. Anstelle von Kinderhorten ist nun von familienexterner Kinderbetreuung die Rede. Die Revision des Standeskommissionsbeschlusses ist rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt worden.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 06.02.2010 - 17:34:30