Achtung vor Infektionen
TG. Der Regierungsrat hat entschieden, dass öffentliche Duschanlagen künftig wie öffentliche Bäder durch die Betreiber kontrolliert werden müssen.
Öffentliche Duschanlagen müssen künftig wie öffentliche Bäder durch die Betreiberinnen oder Betreiber im Rahmen der Selbstkontrolle überwacht werden. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau mit einer Anpassung der Verordnung über die öffentlichen Bäder und Duschanlagen beschlossen.
Der Regierungsrat begründet diesen Schritt damit, dass eine Infektion durch Legionellen beim Duschen eine nicht zu vernachlässigende gesundheitliche Gefährdung darstelle. Es sei daher unerlässlich, die öffentlichen Duschanlagen und deren Kontrolle in die Regelungskompetenz aufzunehmen. Das Kantonale Laboratorium wird Duschanlagen ebenfalls stichprobenweise überprüfen. Im gleichen Zug hat der Regierungsrat weitere Änderungen an der Verordnung vorgenommen. Er hat die Gemeinden von der Gebührenpflicht hinsichtlich der Untersuchung von öffentlich zugänglichen Badestellen an Seen, Weihern und Flüssen befreit.
In den meisten Fällen werden solche Plätze von den Gemeinden nicht bewirtschaftet und deshalb sei eine Gebührenpflicht nicht angebracht, argumentiert der Regierungsrat. Ferner sollen amtliche Untersuchungen des Badewassers in Hallen- und Freibädern mit künstlichen Becken nur noch dann verrechnet werden, wenn eine Beanstandung vorliegt. Dann sind nämlich umfangreichere Messungen notwendig. Sonst werden solche Untersuchungen bewusst tief gehalten, weil in erster Linie die Selbstkontrolle durch die Betreiber spielen muss. Aus Anlass der verschiedenen Anpassungen und redaktionellen Präzisierungen wurde die Verordnung gänzlich überarbeitet und somit total revidiert.



























