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Ablehnung eines Gesuches um Verkürzung des Namens

Appenzell. Eine Schweizerin stellte ein Namensänderungsgesuch, welches von der Standeskommission abgelehnt wurde.

Eine Schweizerin hat im Zeitpunkt der Eheschliessung vom Recht der Voranstellung ihres angestammten Namens vor den Familiennamen Gebrauch gemacht. Nachdem die Frau den Wohnsitz infolge eines Erwerbswechsels ins Ausland verlegt hatte und dort offenbar darauf geachtet wird, dass im amtlichen Verkehr stets der ganze Name verwendet wird, begann sie der lange Name zu stören. Sie stellte bei der Standeskommission als zuständiger Behörde ihres Heimatkantons ein Namensänderungsgesuch.
Die Standeskommission hat das Gesuch abgewiesen.

Eine Namensänderung kann nach Art. 30 ZGB nur aus wichtigem Grund bewilligt werden. Im zu beurteilenden Fall entstand auf-grund der Hochzeit von zwei Personen mit mittellangen Namen zwar ein längerer Name. Die Verwendung eines solchen etwas längeren Namens ist indessen ohne weiteres zumutbar. Würde der Umstand, dass infolge einer Heirat in sehr vielen Fällen in etwa eine Verdoppelung der Namenslänge eintritt, als wichtiger Grund für eine Namensänderung akzeptiert, ergäbe sich die unerwünschte Situation, dass neben den bundesrechtlich geregelten Namen auf kantonalrechtlicher Ebene eine neue Kategorie von Namen entstehen würde. Dies ist ausgeschlossen, denn das Zivilrecht und damit auch die Regelung des Namensrechts stehen dem Bund zu. Die Kantone dürfen nicht neue Namenkategorien schaffen. Ihnen sind nur Ausnahmebewilligungen gestattet.

Delegationen
– Generalversammlung der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell
Landammann Daniel Fässler nimmt als Vertreter der Standeskommission an der Gene-ralversammlung der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell vom 9. Juni 2009 in Widnau teil.

– Jubiläumsgeneralversammlung 25 Jahre «Stääg»
Der Verein Werkstätte und Wohnheim Steig führt am 20. Juni 2009 die Jubiläumsgene-ralversammlung zum 25-jährigen Bestehen des Vereins durch. Statthalter Werner Ebne-ter wird als offizieller Vertreter der Standeskommission an der Jubiläumsgeneralver-sammlung anwesend sein.

– Ausstellung «Scherenschnitte» im Haus Appenzell
Am 1. Oktober 2009 wird im Haus Appenzell in Zürich die Ausstellung „Scherenschnitte“ eröffnet. Ausgestellt werden Scherenschnitte von chinesischen Künstlern, welche im Zu-sammenhang mit verschiedenen Besuchen im Appenzellerland entstanden sind. Land-ammann Carlo Schmid-Sutter wird in Vertretung des Kantons Appenzell I.Rh. als Gast anwesend sein.

Bewilligungen
– Benützung des Landsgemeindeplatzes
Dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wird im Rah-men einer dreitägigen Übung im Raum Ostschweiz mit internationaler Beteiligung bewil-ligt, nach Abschluss der Übung für die Übergabe der Zertifikate an die Teilnehmenden am 1. Juli 2009 von 16.30 – 19.00 Uhr den Landsgemeindeplatz zu benützen.

– Freundschaftsspringen auf der Nanisau
Dem Reitverein Appenzell wird für das Freundschaftsspringen vom 1. und 2. August 2009 die Benutzung der Liegenschaft Nanisau bewilligt.

Parkplatzkonzept Spital und Pflegeheim
Zur Entschärfung des Parkplatzproblems beim Spital und Pflegeheim Appenzell wird nördlich des Bürgerheims ein Parkplatz mit Teerbelag für 25 Motorfahrzeuge realisiert. Die veran-schlagten Baukosten von 95’000 Franken werden der Investitionsrechnung für das Spital und Pflegeheim belastet. Der ursprünglich ins Auge gefasste Standort beim Armenhausgaden wurde wegen ungenügender Zufahrt, insbesondere im Winter, fallengelassen.

Gewinnanteil aus der Geschäftstätigkeit der Schweizerischen Nationalbank im Jahre 2008
Die Eidg. Finanzverwaltung hat dem Kanton Appenzell I.Rh. Fr. 3.29 Mio. als Anteil am Reingewinn 2008 der Schweizerischen Nationalbank überwiesen. Diese Summe liegt rund 50’000 Franken unter dem Anteil am Reingewinn im Jahre 2007. Die Differenz wird auf den Ver-teilschlüssel zurückgeführt, der insbesondere auf die vom Bundesamt für Statistik erhobene mittlere Wohnbevölkerung der Kantone abstellt.

Stiftungsertrag zugunsten Stipendienfonds
Die Stiftung Dr. Karl und Rosa Kellenberger, Appenzell, hat vom Nettoertrag aus der Jahres-rechnung 2008 von rund 21’000 Franken 56.25 Prozent dem Stipendienfonds gutgeschrieben. Diese Gelder kommen Studierenden zugute, die vom Kanton in Anwendung der gesetzlichen Grundlagen kein Stipendium erhalten könnten, obwohl diese Unterstützung berechtigt wäre, oder wenn die Elternbeiträge und die erteilten Stipendien für das Studium nicht ausreichen. Der Stiftungsrat hat im Weiteren Fr. 4’600.—für den Jugendsport und 8’500 Prozent für kirchliche und kulturelle Zwecke gutgeheissen. Die Standeskommission nimmt die Gelegenheit dieser Mitteilung wahr, um dem Stiftungsrat für diese Beiträge und die geleistete Arbeit auch auf diesem Weg den Dank auszusprechen.

Finanzausgleich aus dem Feuerwehrfonds
Die Standeskommission kann gemäss Art. 29 Abs. 2 der Feuerschutzverordnung (FSV) aus dem Feuerwehrfonds, sofern es der Fondsbestand zulässt, den Bezirken Beiträge an deren Aufwendungen für die Feuerwehr zum Rechnungsausgleich gewähren. Die kantonale Feu-erwehrkommission prüft entsprechende Gesuche der Bezirke und stellt der Standeskommis-sion Antrag. Die von der Standeskommission auf Antrag der Feuerwehrkommission im Jahre 2007 genehmigte neue Berechnungsgrundlage zur einheitlichen Handhabung des Rech-nungsausgleichs der Feuerwehren hat sich bewährt und gelangt daher auch für die Berech-nung der Globalbeiträge im Jahre 2009 zur Anwendung.

Für die Berechnung eines allfälligen Ausgleichs für finanzschwächere Feuerwehren werden die Einnahmen mit den notwendigen Aufwendungen aufgrund des Sollbestandes und der von der Feuerwehrkommission einheitlich eingestuften Kosten pro Angehöriger der Feuer-wehr verglichen. Ein daraus resultierender allfälliger Fehlbetrag wird der betreffenden Feu-erwehr als Finanzausgleich zu Lasten des Feuerwehrfonds ausgerichtet. Gestützt auf Art. 29 Abs. 2 FSV werden zu Lasten des Feuerwehrfonds total 90’000 Franken an den Rechnungs-ausgleich 2008 geleistet. Es profitieren die Bezirke Schwende, Schlatt-Haslen, Gonten und Oberegg.

Kostenbeitrag an die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Dem Bezirk Rüte wird an die Anschaffung eines Zug- und Transportfahrzeuges für die Feu-erwehr mit Anschaffungskosten von 91’500 Franken gemäss Art. 29 Abs. 4 der Feuerschutzverordnung ein Beitrag von 30 Prozent, das heisst ein Beitrag von 27’450 Franken, zu Lasten des Feuerwehrfonds ausgerichtet.

Personelles

– Anstellung Sekretärin der Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwaltschaft wurde Ende März 2009 infolge Demission der bisherigen Stel-leninhaberin die Ausschreibung der frei gewordenen Teilzeitstelle zur Bewerbung bewilligt. Aus 54 eingegangenen Bewerbungen wurden sechs für Gespräche aussondiert.

Auf Antrag der Bewerbungskommission wird Gertrud Wyss-Huber, Appenzell, auf den 1. Juni 2009 mit einem Pensum von 50 % als Sekretärin bei der Staatsanwaltschaft Ap-penzell I.Rh. angestellt.

– Stellenausschreibung von zwei Teilzeitstellen beim Bürgerheim Appenzell
Eine als Pflegehelferin SRK seit mehreren Jahren im Bürgerheim beschäftigte Person tritt eine Zusatzausbildung an, die in Zusammenarbeit mit dem Spital und Pflegeheim Appenzell eingerichtet werden kann. Zudem steht die Pensionierung einer weiteren teil-zeitlich angestellten Pflegehelferin an. Damit das Bürgerheim die Kriterien für die wichti-ge Aufnahme auf der Pflegeheimliste des Kantons Appenzell I.Rh. erfüllen kann, muss der Anteil an diplomiertem Pflegepersonal erhöht werden.
Die Standeskommission hat aufgrund dieser Ausgangslage dem Gesundheits- und So-zialdepartement die Ausschreibung der Stellen einer diplomierten Pflegefachperson mit einem Pensum von 80 bis 90 % sowie einer Pflegehelferin SRK mit einem Pensum von 60 bis 80 % bewilligt.

– Sachbearbeiterin Koordinationsstelle Baugesuchswesen
Da die bisherige Stelleinhaberin die Kündigung des Anstellungsverhältnisses auf Ende Oktober 2009 angekündigt hat, ist das Bau- und Umweltdepartement mit der Ausschrei-bung der frei werdenden Stelle als Sachbearbeiterin bei der Koordinationsstelle Bauge-suchswesen per 1. Oktober 2009 beauftragt worden.
Genehmigungen

– Schulgemeindereglement
Die von der Schulgemeindeversammlung Schlatt am 13. März 2009 gutgeheissene Ergänzung von Art. 11 lit. g des Schulgemeindereglements betreffend den Schülertrans-port wird von der Standeskommission genehmigt.

– Vorprüfung des Quartierplanes «Gringelstrasse»
Der von der Feuerschaugemeinde Appenzell zwecks Vorprüfung unterbreitete Quartier-plan «Gringelstrasse», Bezirk Schwende, wird im Sinne des Antrages des Bau- und Umweltdepartements vorprüfungsweise im Grundsatz genehmigt. Plan und Reglement sind jedoch in verschiedenen Punkten zu überarbeiten. Zudem bleibt die positive Durchfüh-rung des Genehmigungsverfahrens vorbehalten.

Vernehmlassungen
– Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
Das Eidg. Departement des Innern möchte die Präimplantationsdiagnostik (PID) mittels einer Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes neu regeln.

Die Standeskommission begrüsst es, dass zwischen den Verfahren der PID, welche künftig erlaubt sein sollen, und jenen, welche weiterhin verboten bleiben sollen, eine klare Unterscheidung getroffen wird. Die PID zwecks Geschlechterselektion ohne Krank-heitsbezug wie auch die «positive» Selektion einer genetisch bedingten Anomalie müs-sen nach Auffassung der Standeskommission weiterhin untersagt bleiben. Auch für die Auswahl von so genannten „Design-Babies“ soll die PID auch künftig untersagt bleiben. Andererseits erscheint es richtig, den Nachweis von genetisch bedingten schweren Krankheiten mittels PID zu legalisieren.

– Elektrische Hochspannungsleitungen / Kriterien für die Beurteilung von Kabel- und Frei-leitungsvarianten
Eine Arbeitsgruppe „Leitungen und Versorgungssicherheit“ hat im Auftrag des Bundes Kriterien für den Entscheid erarbeitet, ob eine elektrische Hochspannungsleitung als Freileitung realisiert werden kann oder ob eine Verkabelung und Verlegung in den Bo-den möglich und zumutbar ist. In diesem Schema sollen alle relevanten Interessen, wie Umweltschonung, Versorgungssicherheit, kommunale Interessen und Kosten berücksichtigt sein.

Das damit angestrebte Ziel einer rechtsgleichen Qualifizierung aller Leitungsbauprojekte wird nach Einschätzung der Standeskommission nur bedingt erreicht. Die entscheidende Frage der zumutbaren Mehrkosten einer Verlegung in den Boden muss erst noch beantwortet werden. Da es sich bei diesen Mehrkosten nicht um freiwillige Aufwendungen handelt und die Vorteile der Kabelvariante den Konsumenten zugute kommen, sollen die Unternehmen diese Kosten anrechnen können. Die Beurteilung, ob eine Kabel- oder Freileitungsvariante zu realisieren ist, soll auf behördenverbindlicher Ebene im Rahmen des Sachplans Übertragungsleitungen erfolgen. Für die Gesuchsteller ist dadurch Rechtssicherheit geschaffen, und es können unnötige Planungskosten vermieden werden.

Weitere grössere Geschäfte
Im Rahmen eines Treffens mit Ständerat Ivo Bischofberger hat sich die Standeskommission über die wichtigsten Geschäfte der Sommersession der eidgenössischen Räte ausgetauscht. Im Weiteren durfte die Standeskommission Dankesschreiben der Ehrengäste der Landsgemeinde 2009 entgegennehmen.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 29.05.2009 - 09:32:02