Ab Juli ohne Grenzwächter
Oberriet/SG. Veränderte Rahmenbedingungen und die Übernahme von neuen Aufgaben sind die Gründe für die Aufhebung der Besetzungszeiten am Grenzübergang Oberriet SG.
Der Service public für den Privatwarenverkehr wird dabei nicht eingeschränkt. Die Massnahme tritt auf den 1. Juli 2009 in Kraft.
Mit der Aufhebung der Besetzungszeiten auf den 1. Juli 2009 kann die Schweizer Grenzwache ihr Personal vermehrt vom gebundenen Einsatz freistellen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort einsetzen, wo die beste Kontrollwirkung erzielt wird. Durch diese Massnahme wird in Zukunft ein noch flexibler und überraschender
Einsatz, gestützt auf die tägliche Lage- und Risikoanalyse, an der Grenze und im Grenzraum gewährleistet.
Einreise weiterhin möglich
Die Aufhebung der Besetzungszeiten hat keinen Einfluss auf den Grenzübertritt von Personen und Privatwaren. Die Einreise ist weiterhin mit anerkannten und gültigen Reisedokumenten und Privatwaren innerhalb der Freimengen und Wertfreigrenze möglich. Übersteigen die mitgeführten Waren die Toleranzen, können diese rund um die Uhr im Selbstdeklarationsverfahren abgefertigt werden.
Selbstdeklarationsverfahren – eine Dienstleistung für die Kunden
Die Grenzwache in der Region III kennt dieses Verfahren seit 1. Mai 2007 und hat weitgehend gute Erfahrungen gemacht. Der Reisende deklariert bei zeitweisen oder gar nicht mehr besetzten Grenzübergängen seine Waren selbst und legt das ausgefüllte Formular in die sogenannte Anmeldebox. Anschliessend kann er mit der
Ware in die Schweiz reisen. Wenige Tage später erhält er eine Rechnung mit Medienmitteilung Einzahlungsschein zugestellt, damit er die zu entrichtenden Einfuhrabgaben begleichen kann. Der Grenzübergang Oberriet ist seit Einführung des Selbstdeklarationsverfahrens im Jahr 2007 mit einer Anmeldebox ausgerüstet. Die Kunden kennen und nutzen das Verfahren.
Keine Änderung im Handelswarenverkehr
Im Handelswarenverkehr bleiben die Besetzungszeiten unverändert. Der zivile Zoll fertigt die gewerblichen Güter, wie gewohnt, von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr ab.



























