Todesfall im Hallenbad – kein Hinweis auf Dritteinwirkung
Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass mehrere Schwimmer eine regungslose Frau beim Ausstieg des Schwimmbecken festgestellt hatten.
Sie alarmierten sofort die Bademeister, welche die Person mit Unterstützung von Schwimmern aus dem Wasser bargen. Sie leisteten Erste Hilfe und reanimierten die 63-Jährige bis zum Eintreffen der Polizei und der Rettungs- dienste. Trotz weiterer Reanimation durch den Notarzt und die Sanität konnte die Frau nicht mehr gerettet werden.
Abklärungen durch die Kriminalpolizei und die Kriminal- technische Abteilung sowie die Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin ergaben, dass keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung vorliegen. Das Schwimmbad wurde während des Einsatzes vorübergehend geschlossen.