• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

956 Franken für jeden Einwohner

AR. Der Regierungsrat hat das Nationalbankgold-Gesetz (NGG II) und das revidierte Steuergesetz zu Handen des Kantonsrates verabschiedet.

Beide Vorlagen werden vom Kantonsparlament an dessen Sitzung vom 20. August 2007 behandelt. Aus dem Nationalbankgoldertrag sollen die Gemeinden wie vorgesehen 51 Millionen Franken resp. 965.50 pro Einwohner erhalten. Bei der Steuergesetzrevision schlägt der Regierungsrat gegenüber der 1. Lesung im Kantonsrat keine Änderungen vor.

Steuergesetz: Keine Anpassung
Die Steuergesetzrevision soll nach eingehender Prüfung der Anträge aus der 1. Lesung des Kantonsrates hinsichtlich der Vermögens- oder Dividendenbesteuerung nicht angepasst werden. Insbesondere Anpassungen bei der Vermögensbesteuerung würden zu hohen Steuerausfällen führen. Dieses Anliegen soll in der nächsten Steuergesetzrevision aber vertieft geprüft werden, wenn die Auswirkungen der vorliegenden Revision aufgefangen sind. Die vorgeschlagene Dividendenbesteuerung von 60% soll beibehalten werden, obwohl eine Reduktion auf 50% nur geringe Mehrkosten verursachen würde. Der Teilsteuersatz von 60% entspricht den Empfehlungen der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, und dieser Wert ist auch in der Unternehmenssteuerreform II des Bundes für Privatbeteiligungen vorgesehen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lösung will einerseits die Forderung nach Verfassungsmässigkeit erfüllen. Andererseits soll auch sichergestellt werden, dass über Lohnabzüge weiterhin Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet werden.

«Goldzahlen» aktualisiert
Das NGG II wurde inhaltlich unverändert zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Die einzige Anpassung wurde bei der Berechnungsgrundlage der Gemeindeanteile an den 51 Millionen Franken vorgenommen. Nach Vorliegen der neuen Bevölkerungszahlen wurde die durchschnittliche Bevölkerung in den Gemeinden während der Jahre 2004, 2005 und 2006 errechnet. Die dadurch leicht veränderten Beträge zu Gunsten der Gemeinden entsprechen somit den aktuellen Einwohnerzahlen.

Beide Vorlagen, vereint im Nationalbankgoldgesetz (NGG), hatte das Volk in der Abstimmung vom 21. Mai 2006 angenommen. Das Bundesgericht hob die Abstimmung wegen fehlender Einheit der Materie auf. Nun werden beide Sachgeschäfte getrennt behandelt. Der Beschluss über die Auszahlung von 51 Mio. Franken unterliegt gemäss Ausserrhoder Verfassung der obligatorischen Volksabstimmung. Die Steuergesetzrevision hingegen untersteht dem fakultativen Referendum. Das heisst ein Drittel des Kantonsrat (Behördenreferendum) oder das Volk (mit 300 Unterschriften) können einen allfälligen Urnengang bewirken.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.07.2007 - 09:56:00