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79 Einsprachen gegen Mobilfunkantenne

Arbon. Gegen eine geplante Antenne für den Mobilfunk an der Sonnenhügelstrasse sind sage und schreibe 79 Einsprachen eingegangen.

«Niemand will sie, auch nicht der Stadtrat Arbon, und vor allem nicht in Wohngebieten: neue Standorte für Mobilfunkantennen», schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung. Trotz der Bemühungen der Stadt, die Nachfrage nach Standorten zwischen den drei Anbietern zu koordinieren, sind in Arbon derzeit drei Gesuche hängig. Gegen den Standort an der Sonnenhügelstrasse sind 79 Einsprachen eingegangen. Nach der erfolgten Auflage der Gesuche, der Prüfung des Kantons und der Behandlung der Einsprachen wird der Stadtrat Mitte August entscheiden, ob die Gesuche bewilligt werden. Danach haben Anbieter und Einsprechen- de die Möglichkeit, beim Kanton Rekurs zu beantragen.

Die Stadt Arbon führt jedes Jahr neue Gespräche mit den drei Mobilfunkanbietern Swisscom, Orange und Sunrise. Dabei werden unter anderem die Bandbreiten, Überschneidungen von Antennenreichweiten, die Optimierung des Angebots bzw. des Abdeckungsstands aber auch die konkreten Standorte der Antennen diskutiert. Auch hat die Stadt laut eigenen Angaben «klar kommuniziert, dass Antennen grundsätzlich in die Industriezone gehören.»

Aktuell drei Gesuche hängig
Aktuell sind in Arbon drei Gesuche für neue Antennenstandorte hängig: Ein erstes Baugesuch aus dem Jahre 2006 für eine Antennenanlage im Niederfeld wurde vorerst zurückgestellt. Das zweite Gesuch für eine gemeinsame Antenne von Swisscom und Orange liegt für das Niederfeld auf der Parzelle Nr. 14 vor. Es wurde am 8. April 2008 eingereicht. Das Gesuch für die dritte Antenne kommt von Sunrise und betrifft die Sonnenhügelstrasse 51, Parzelle Nr. 1955. Dazu sind bis nach Ablauf der Einsprachefrist bei der Stadt 79 Einsprachen eingegangen. Die Auflagefrist von 20 Tagen ist für alle drei Antennen am 10. Mai 2008 abgelaufen.

Stadtrat nimmt Anliegen der Bevölkerung ernst
Nach der Stellungnahme durch die Anbieter zu diesen Einsprachen wird der Stadtrat Mitte August 2008 über die Gesuche entscheiden. Dabei muss er die gesetzlichen Vorgaben für eine Bewilligung einhalten. Ebenso wichtig sind ihm die berechtigten Sorgen und Anliegen der Bevölkerung. Nach dem Entscheid des Stadtrats können beide Seiten, Einsprechende und Mobilfunkanbieter, innert 20 Tagen Rekurs beantragen. Dieser muss in schriftlicher Form beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau eingereicht werden.

ThurgauThurgau / 27.05.2008 - 09:57:00