• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

6-Streifen-Ausbau A1 / Luterbach–Härkingen SO: Projektstand und beabsichtigter Baustart

Der rund 22 Kilometer lange Autobahnabschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wird von vier auf sechs Streifen ausgebaut.

Durch das Projekt werden ein Engpass auf dem Nationalstrassennetz entschärft und die angrenzenden Gemeinden vom Ausweichverkehr entlastet. Das Ausführungsprojekt wurde im Mai 2018 öffentlich aufgelegt.

Gegen die Plangenehmigungsverfügung vom Dezember 2020 sind Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden. Der Entscheid über diese Beschwerden ist noch ausstehend. Aus diesem Grund wird der beabsichtigte Start der Hauptarbeiten auf Mai 2025 verschoben.

Die Verkehrskapazität der A1 zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wird regelmässig überschritten. Der resultierende Stau führt mitunter zu unerwünschtem Ausweichverkehr über das untergeordnete Kantonsstrassennetz durch die angrenzenden Gemeinden. Weiter ist der Nationalstrassenabschnitt sanierungsbedürftig. Das Projekt A1 Luterbach–Härkingen 6-Streifen-Ausbau beseitigt den Engpass auf dem Nationalstrassennetz und beinhaltet die Instandsetzung und Anpassung der Infrastruktur an die Umweltgesetzgebung und Anforderungen des Gewässer- und Lärmschutzes.

Das Generelle Projekt, welches die Eckwerte des Bauprojektes festlegt, wurde 2015 durch den Bundesrat genehmigt. Das Ausführungsprojekt, welches das Vorhaben weiter präzisiert, wurde vom ASTRA im Mai 2018 öffentlich aufgelegt. Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erteilte im Dezember 2020 die Plangenehmigungsverfügung – sozusagen die Baubewilligung für das Projekt. Gegen diese Verfügung wurden Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Entscheid über diese Beschwerden ist ausstehend. Damit ist das Projekt noch nicht rechtskräftig genehmigt.

Aufgrund der fehlenden Rechtskraft sind die Bedingungen zur Beschaffung der Bauleistungen und zur Auslösung von (Voraus-)Massnahmen wie etwa die Einrichtung von Installationsflächen aktuell nicht gegeben.

Gestern Mittwoch, 1. Februar 2023, wurden Vertreterinnen und Vertreter der Anstössergemeinden sowie der Kantone Solothurn und Bern im Rahmen einer Begleitkommissionssitzung informiert, dass sich damit der beabsichtigte Start der Hauptarbeiten verschiebt und neu im Mai 2025 geplant ist.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Titelbild: Symbolbild © Google Maps

Schweiz / 02.02.2023 - 14:03:12