5501 Unterschriften zum Schutz der Feldhasen
Frauenfeld/TG. Die Volksinitiative «Schutz des Feldhasen» ist heute mit 5501 beglaubigten Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht worden.
Die Initiative war im September 2008 vom Thurgauer Tierschutzverband (TTSV), dem WWF und Pro Natura gestartet worden. Für das Zustandekommen einer Volksinitiative sind im Thurgau 4000 gültige Unterschriften nötig.
Die Initianten wollen erreichen, dass ein Jagdverbot für den auf der Roten Liste bedrohter Tierarten aufgeführten Feldhasen im Thurgau gesetzlich verankert wird. Für sie ist es stossend, dass vom Aussterben bedrohte Tiere im Thurgau gejagt werden dürfen.
Jäger zu Moratorium bereit
Bisher dürfen die Hasen im Thurgau zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember gejagt werden. Inzwischen haben sich die Jäger bereit erklärt, in den nächsten Jahren auf die Hasenjagd zu verzichten.
Diese Erklärung genügt den Tierschützern aber nicht. TTSV-Präsident Reinhold Zepf erklärte, das Jagdverbot müsse mindestens in der Jagdverordnung festgeschrieben werden. Damit wäre man allerdings einverstanden.
Dieses Verfahren sei schneller als die Behandlung der Volksinitiative.
Den Hasen wäre mit einer Verordnungsänderung also mehr gedient. Aber man wolle nicht nur auf den guten Willen der Jäger angewiesen sein.
Regierung will keinen Jagdschutz für Hasen
Die Thurgauer Regierung hat schon 2008 erklärt, der Feldhase sei im Thurgau nach wie vor stark verbreitet. Sie wolle die Tiere deshalb nicht unter Schutz stellen. Der Feldhasenbestand im Kanton habe in den letzten Jahren sogar zugenommen.
2008 habe er mit 5,6 Hasen auf 100 Hektaren Feldfläche den höchsten Wert seit 1996 erreicht. Zwischen 1991 und 2007 habe es im Kanton jeweils zwischen 650 und 1000 Feldhasen gegeben. Von diesen seien jährlich durchschnittlich nur 44 geschossen worden.
Die Thurgauer Initiative ist nicht die erste ihrer Art. In den Kantonen Solothurn und Aargau sind Initiativen mit gleichem Inhalt 2003 und 2004 abgelehnt worden. In den Thurgauer Nachbarkantonen St. Gallen und Schaffhausen ist die Hasenjagd erlaubt, in Appenzell-Ausserrhoden verboten.



























