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51 Millionen für Gemeinden überwiesen

AR. Der Regierungsrat hat den unbestrittenen Teil des NGG an den Kantonsrat überwiesen. Damit wird die Auszahlung von 51 Millionen an die Gemeinden möglich.

Der Regierungsrat hat den unbestrittenen Teil des Nationalbankgold-Gesetzes an den Kantonsrat überwiesen. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird die Auszahlung des ausserordentlichen Nationalbankgewinns an die Gemeinden möglich. Demnach erhalten die Ausserrhoder Gemeinden 51 Millionen Franken zum Abbau ihrer Schulden und zur Gegenfinanzierung allfälliger Steuerausfälle. Solche könnten im Rahmen der anstehenden Steuergesetzrevision entstehen. Zudem erhält der Kulturfond – wie schon früher vorgesehen – 1 Million Franken.

Entsprechend dem Verdikt des Bundesgerichtes wurde die Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 aufgehoben und die Verwendung der Goldmillionen von der Teilrevision des Steuergesetzes abgekoppelt.

In seiner Planung sieht das Kantonsparlament vor, die Vorlage über die Verwendung des ausserordentlichen Nationalbankgewinns bis nach den Sommerferien zu beraten und im Oktober dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Gleichzeitig sollen auch die Beratungen über die abgekoppelte Steuergesetzrevision stattfinden, da über die Finanzierung der geplanten Steuerausfälle thematisch ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Gesetzen besteht.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.02.2007 - 13:45:00