5 Schusswaffen mit Zubehör in 9 Tagen
Schaffhausen/SH. Ende September sind in neun Tagen bei Zollkontrollen im Kanton Schaffhausen drei verschiedene Soft-Air-Waffen, zwei Gasdruckpistolen sowie weitere verbotene Gegenstände sichergestellt worden. Die Waffen mit Zubehör wurden ohne Zollanmeldungen und ohne die erforderlichen Bewilligungen in die Schweiz eingeführt.
Die Sicherstellungen erfolgten zwischen dem 19. und 27. September 2011. Die ersteWaffe entdeckten Grenzwächter am 19. September beim Grenzübergang Ramsen. Im Fahrzeug eines Reisenden aus Deutschland fanden sie einen Waffengurt, in dessen Holster sich eine Gasdruckpistole befand. Ein verbotenes Soft-Air-Gewehr sowie eine Soft-Air-Pistole stellten Grenzwächter am Abend des 26. Septembers im Raum Dörflingen sicher. Diese befanden sich im Kofferraum eines Fahrzeuges aus Deutschland. In den frühen Morgenstunden des 27. Septembers wurde beim Grenzübergang Thayngen in der Handtasche einer Schweizerin eine Soft-Air-Pistole aufgefunden. Am gleichen Tag entdeckten Grenzwächter im grenzüberschreitenden Zug Singen – Schaffhausen bei einem Schweizer eine Gasdruckpistole sowie einen Teleskopschlagstock. Alle Waffen wurden sichergestellt. Die Frau und die drei Männer wurden wegen Verstoss gegen dasWaffengesetz bei der Staatsanwaltschaft Schaffhausen verzeigt.