5 bis 15 Franken mehr pro Tag
Frauenfeld. Im Rahmen der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV werden im Thurgau ab dem 1. Januar höhere Tagestaxen in Alters-, Pflege- sowie Kinderheimen bezahlt.
Die Thurgauer Regierung hat die Ansätze um 5 bis 15 Franken pro Heimtag erhöht.
Wie die Regierung am Donnerstag mitteilte, hat sie die Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV geändert. Dadurch werden die Ansätze für die Tagestaxen bei der Unterbringung in Pflege- oder Wohnheimen der Teuerung angepasst.
Proteste Anfang 2008
Diese Anpassung kostet den Kanton 3,4 Mio. Franken. Insgesamt zahlt der Thurgau im kommenden Jahr 88 Mio. Franken für Ergänzungsleistungen (EL). Für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen vergütete der Kanton via EL seit dem 1. Januar 2008 zwischen 100 und 270 Franken pro Tag, je nach Pflegeaufwand.
Ursprünglich hatte er 10 bis 30 Franken weniger pro Tag bezahlen wollen. Dagegen hatten Gemeinden, der Heimverband Curaviva und weitere Vebände protestiert. Die Ansätze waren nämlich so tief ausgefallen, dass viele Heimbewohner entweder Sozialhilfe gebraucht oder aus den Heimen ausziehen hätten müssen.
Bei 80 Prozent der Betroffenen reicht die Vergütung
Ende März hatte der Regierungsrat deshalb rückwirkend auf den 1. Januar 2008 die Tagestaxen angehoben. Damit deckten die anrechenbaren Tagestaxen die Kosten für rund 80 Prozent der Betroffenen. Durch die neuerliche Anpassung soll das so bleiben.
Zudem wird ein neues Abrechnungssystem (RAI/RUG) eingeführt. Dadurch können neu auch stark pflegebedürftige Personen aufgenommen werden, für die sie bisher keine angemessene Kostenvergütung erfolgte.
Mehr Geld auch für Kinderheime und Pflegefamilien
Eingeführt beziehungsweise angepasst werden auch die Tagestaxen für Kinderheime und Pflegefamilien. Mit der Höchstbegrenzung auf 110 Franken werden die Kosten von rund zwei Dritteln aller Heime abgedeckt.
Diese Begrenzung gilt auch für die Unterbringung eines Kindes bei einer Pflegefamilie. Die Tagestaxe bei von den Gemeinden bewilligten Klein-Heimen (höchstens vier Personen) beträgt neu 120 Franken. Auf 135 Franken angehoben wurde die Tagestaxe für den Aufenthalt in einem IV-Wohnheim.