48'800 Fälle für Staatsanwaltschaft Luzern
Luzern/LU. Montag, 2. März 2015. Am Montag hat die Oberstaatsanwaltschaft vom Kanton Luzern an einer Medienkonferenz den Jahresbericht 2014 vorgestellt. Im vergangenen Jahr konnte die Luzerner Staatsanwaltschaft mit rund 49'000 Fallbearbeitungen einen Höchststand an Falleingängen verzeichnen.
„Das Jahr 2014 war ein typisches Jahr mit konstant hoher Belastung, rekordhohen Fallzahlen und vielen umfangreichen Untersuchungen“ bilanziert Oberstaatsanwalt Daniel Burri die vergangene Zeitperiode. Er fordert für die Zukunft eine neue Abteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Kanton Luzern.
Dieses Geschäftsjahr schrieb bezüglich der Fallbelastung einen neuen Rekord. Noch nie gingen in der Geschichte der Luzerner Strafverfolgungsbehörde so viele Fälle bei der Staatsanwaltschaft ein. Mit rund 49’000 Fällen liegt man weit über dem Höchststand vom Jahr 2013. Gegenüber dem Vorjahr gibt es eine Zunahme von rund 1'900 Fällen (+4%).
Nebst dem deutlichen Anstieg bei den Übertretungen im Allgemeinen und den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz im Speziellen, kamen bei den Delikten gegen Leib und Leben erneut weniger Straftaten zur Anzeige (-6,2%).
Deutlich rückläufig waren die Zahlen auch bei den Betäubungsmitteldelikten (-15,6%) und nur leicht rückgängig bei den Vermögensdelikten (-0,9%).
In all diesen Deliktsbereichen ist der Rückgang der Fallzahlen aber wenig aussagekräftig und aufgrund der Zuwachsraten der früheren Jahre nicht signifikant.
Insbesondere bei den Delikten gegen Leib und Leben und den Delikten gegen die sexuelle Integrität kommt es immer wieder zu sehr grossen Schwankungen. Die Zahlen lassen deshalb nicht auf einen Trend schliessen.
Ein klarer Trend nach oben ist bei der Wirtschaftskriminalität zu erkennen. Hier können zahlreiche Fälle mangels Ressourcen nicht bearbeitet werden.
Der Zeitaufwand ist im Untersuchungsverfahren nach der Inkraftsetzung der Schweizerischen StPO enorm gestiegen. Dies lässt sich insbesondere auf den damit verbundenen Formalismus und den Ausbau der Rechte der Verfahrensbeteiligten zurückführen.
Bei solchen Untersuchungen ist die Beweisführung sehr intensiv und es werden besonders hohe Ansprüche an den fallführenden Staatsanwalt gestellt (u.a. komplexer Sachverhalt, viele involvierte Personen und Firmen, schwierige rechtliche Qualifikation). Zudem sind in den vergangenen Jahren neue Sachverhalte unter Strafe gestellt worden und Verfahren mit internationalem Bezug haben zugenommen, was zu weiteren Schwierigkeiten und Verzögerungen bei den Ermittlungen führt.
Die für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität erforderlichen Personalressourcen, wie sie beispielsweise im Kanton Zug bereits existieren, müssen aufgrund der jüngsten Entwicklung in einer spezialisierten Abteilung dringend aufgebaut werden. Nur so kann der Kanton Luzern ein wirtschaftsfreundliches Umfeld nachhaltig sicherstellen.



























