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43-jähriger Mann gesteht zweifaches Tötungsdelikt

Zug. Die Ermittlungen im zweifachen Tötungsdelikt am Eschenring haben zur Festnahme eines 43-jährigen Handwerkers geführt.

Nach dem Auffinden der beiden Leichen stellten die Ermittler fest, dass zwei Kreditkarten des 54-jährigen Opfers nach wie vor benutzt wurden. Neben diversen Einkäufen in der Zentralschweiz wurde eine Karte im März auch in Hamburg eingesetzt. Gestützt auf ein Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden nahm die Polizei in Hamburg in Zusammenarbeit mit zwei Ermittlern der Zuger Polizei am 21.  April 2009 einen Mann fest, der im Besitze der gestohlenen Kreditkarte war.

Anlässlich der Befragung des Festgenommenen stellte sich heraus, dass die Kreditkarte bereits mehrere Male den Besitzer gewechselt hatte. Am Anfang der Kette stand jedoch ein 43-jähriger Schweizer Handwerker. Dieser kannte einen der Kreditkartenbetrüger aus einer zur selben Zeit verbüssten Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann gegenwärtig in der Zentralschweiz untergetaucht war. Der Tatverdächtige konnte daraufhin am Donnerstag, 23. April 2009, in einer speziellen Aktion im Kanton Luzern durch Spezialeinheiten der Kantonspolizei Luzern verhaftet und nach Zug überführt werden. Der Beschuldigte hat gestanden, für den Tod der Frauen verantwortlich zu sein. 

Als die Polizei am Freitag, 27. Februar 2009, die Wohnung betrat, waren die Frauen an Händen und Füssen gefesselt. Die Strafverfolgungsbehörden gehen zurzeit davon aus, dass die Opfer zwischen dem 17. und 19. Februar 2009 erdrosselt wurden. Zu dem, was sich genau in der Wohnung abgespielt hatte, machte der Beschuldigte unvollständige Aussagen. Fest steht, dass der 43-Jährige vor dem Verlassen der Wohnung Feuer legte und Schmuck, Bargeld sowie die erwähnten Kreditkarten entwendete. Weitere Abklärungen und Ermittlungen sind im Gang. Der Beschuldigte stand vor der Tat als Handwerker mehrere Male in der Wohnung am Eschenring im Einsatz und war dem 54-jährigen Opfer bekannt. 

Das zweite Opfer konnte durch die philippinischen Behörden noch nicht definitiv identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

ZugZug / 01.05.2009 - 14:42:54