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370 Hundehalter sind der Meldepflicht nachgekommen

TG. Bereits 370 Halter von potenziell gefährlichen Hunden sind im Kanton Thurgau der Meldepflicht nachgekommen und haben um eine Bewilligung beim Thurgauer Veterinäramt nachgesucht.

Die restlichen knapp 100 Hundebesitzer werden nun in einem Brief vom Veterinäramt aufgefordert, die erforderlichen Dokumente bis spätestens 20. Februar 2009 einzureichen.

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt eine Bewilligung zur Haltung von potentiell gefährlichen Hunden vor. Die Übergangsfrist zur Erlangung der Bewilligung lief bis 31. Dezember 2008. Bis zu diesem Zeitpunkt haben erfreulicherweise 370 Hundehalter die dafür notwendigen Unterlagen beim kantonalen Veterinäramt eingereicht.

Knapp 100 Hundehalter, welche die notwendigen Dokumente, zusammen mit einem persönlich unterzeichneten Bewilligungsgesuch, noch nicht abgeliefert haben, erhalten nun vom Veterinäramt einen Brief mit der Aufforderung, das Versäumte umgehend, spätestens aber bis 20. Februar 2009 nachzuholen. Die Hundehalter werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie jetzt, nach Ablauf der Übergangsfrist, ihren Hund illegal halten. In Zusammenarbeit mit den Thurgauer Gemeindebehörden hofft das Veterinäramt, mit dieser Mahnung die noch fehlenden Gesuche ohne grössere Umtriebe zu erhalten und bearbeiten zu können.

Bezüglich des Schreibens an die Hundehalter stützt sich das kantonale Veterinäramt auf die Eintragungen in der nationalen Datenbank für Heimtiere (ANIS), die auf den Meldungen der Hundehalter selber basiert.

ThurgauThurgau / 23.01.2009 - 10:01:00