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3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe?

Bühler. Die Brücke ist wegen menschlichem Versagen eingestürzt. Momentan läuft eine Strafuntersuchung gegen 2 Personen aus der Bauwirtschaft. Es warten 3 Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Die Gründe für den Einsturz des Leergerüstes der Brücke in Bühler ist geklärt: Die Knickausstreifung des Obergurtes der Hauptträger wurde ungenügend berechnet. «Wer ein bisschen etwas von Brückenbau versteht, dem war der Grund für den Einsturz völlig klar», sagt Bernhard Meier, Kantonsingenieur, Herisau. Was schliesslich der Auslöser für den Einsturz war, das musste durch ein fachliches Gutachten geklärt werden.

Bau wird Ende Februar wieder aufgenommen
Der Kanton als Bauherr wird den Auftrag, die Brücke in Bühler zu erstellen, bei der selben Firma belassen. «Wir werden die Kontrollen – die auch bis anhin schon durchgeführt worden sind – künftig noch verstärken», sagt Meier. Ende Februar sollen die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden. Die durch den Einsturz bedingte Verspätung im Bau hat nach Angaben von Meier keine grossen Auswirkungen. «Die geplante Brücke sollte eine alte ersetzen. Die alte steht immer noch und kann ihren Dienst ohne Weiteres noch bis zur Ferstigstellung des neuen Objekts tun.»

Abklärungen über allfällige finanzielle Strafe
Das Verhöramt hat zur Prüfung dieses Tatbestandes formell eine Strafuntersuchung gegen zwei Personen aus der involvierten Bauwirtschaft eröffnet, die sich mit der Planung und Statik des Leergerüstes befasst, oder diese im Abnahmeprotokoll ausdrücklich genehmigt haben. In welchem Ausmass die Straf für die beiden ausfallen wird, werden nach Angaben von Dr. Thomas Bürgi, Verhörrichter, Trogen, die nächsten zwei bis drei Monate zeigen. «Das Gesetz sieht hier drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe vor», sagt er. Nun seien verschiedene Abklärungen, die das Ausmass einer finanziellen Strafe betreffen, im Gange.


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Tragfähigkeit war ungenügend, 6.02.2007  

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 06.02.2007 - 11:56:00