26’000 Franken für Dorfplatz
Gais. Die Gemeinde veröffentlicht die neusten Meldungen. Für das Gestaltungskonzept Dorfplatz wurde ein Kredit von 26'000 Franken ausgesprochen.
Gemeindepersonal; Sekretariat Gemeindekanzlei/Grundbuchamt
Mit Bedauern musste der Gemeinderat von der Kündigung von Verena Wobmann auf 31. Mai 2008 Kenntnis nehmen. Frau Wobmann zieht es zurück in ihre «Heimat», in die Region Solothurn/Bern. Der Gemeinderat bedankt sich bereits heute bei Verena Wobmann für die geleistete Arbeit und er wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
Die 50 Prozent Teilzeitstelle wird auf den 1. Juni 2008 zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Gestaltungskonzept Dorfplatz
Für die Weiterverfolgung des Gestaltungskonzepts Dorfplatz (durch eine aus Mitgliedern der Planungskommission und Vertretern des Kantons neu zu bildende Arbeitsgruppe) hat der Gemeinderat zu Lasten der Laufenden Rechnung einen Kredit von 26’000 Franken gesprochen. Die Arbeitsgruppe wird begleitet durch Ortsplaner Armin Meier, Planungsbüro Strittmatter Partner AG St. Gallen und Landschaftsarchitekt Klauser.
Der Dorfplatz ist seit längerer Zeit Gegenstand von Überlegungen zur gestalterischen Aufwertung (inklusive Beleuchtung) und zur verkehrstechnischen Neuorganisation. Auch im Rahmen der Strategiediskussion zur Zukunft von Gais im Vorfeld der nun ange- laufenen Revision der Ortsplanung hat sich die Aufwertung des Dorfplatzes als eine der zentralen Forderungen heraus kristallisiert.
Bereits im Jahr 2006 hat das Landschaftsarchitekturbüro Klauser, Rorschach im Auftrag von Pro Gais einen Vorschlag zur Gestaltung vorgelegt. Die Schluss- folgerungen des „Konzept Klauser“ haben weiterhin ihre Gültigkeit und fliessen nun vollumfänglich in die weitere Arbeit ein.
Teilzonenplan Rotenwies
Das Departement Bau und Umwelt AR hat einen Rekurs gegen die Umzonung der Spielplatzliegenschaft Rotenwies gutgeheissen und die Angelegenheit an den Gemeinderat zur Durchführung des ordentlichen Nutzungsplanverfahrens zurück- gewiesen.
Das Departement hat in seinem Entscheid festgehalten, dass die Voraussetzungen für das geringfügige Nutzungsplanverfahren (also ohne Abstimmung) nicht erfüllt seien (obwohl dieses Verfahren in der Vorprüfung durch die zuständige kant. Amtsstelle für richtig befunden wurde). Als Begründung wurde aufgeführt, dass öffentliche Interessen verletzt sein könnten.
Der Gemeinderat hat auf einen Rekurs beim Verwaltungsgericht verzichtet. Die mit dem zurückgewiesenen Teilzonenplan verbunden gewesene Umzonung der Schul- hausliegenschaft Rotenwies erfolgt nun im Rahmen der laufenden Ortsplanungs- revision.



























