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250 Gesuche für gefährliche Hunde ausstehend

Für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes ist im Thurgau ab 1. Januar 2009 eine Haltebewilligung notwendig.

Bis Ende Oktober 2008 hat erst knapp die Hälfte der angeschriebenen Hundehalter ein entsprechendes Gesuch beim kantonalen Veterinäramt eingereicht.

Seit zwei Jahren müssen Bissverletzungen durch Hunde gemeldet werden. Gemäss einer schweizerischen Statistik des Jahres 2007 beissen bestimmte Hundetypen häufiger als andere. Kommen im Durchschnitt auf 100 Hunde aller Rassen 0,9 Bisse, so sind es bei American Pitbull Terriern 8,5, bei Rottweilern 3,8 und bei Dobermännern 2,6.

Besonders betroffen von Hundebissen sind Kinder. Mit dem neuen Hundegesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, will der Kanton Thurgau Beissunfälle vermeiden.

Gemäss der aktuellen Hundedatenbank gibt es im Thurgau 446 Hunde, die auf der Rassenliste stehen. Das sind rund 15 Prozent weniger als ursprünglich in der Datenbank aufgeführt waren. Die unkorrekten Daten sind auf fehlende Meldungen von Hundehaltern zurück zu führen, beispielsweise bei Wegzug oder Tod eines Hundes.

Knapp die Hälfte der Besitzer von Hunden, die auf der Thurgauer Rassenliste stehen, hat die erforderliche Haltebewilligung beim Veterinäramt eingeholt. Gemäss Amtstierarzt Ulrich Weideli sind jedoch noch rund 250 Gesuche ausstehend.

Mit einem Brief macht das Veterinäramt die Hundehalter nun auf den Ablauf der Übergangsfrist aufmerksam. Ab 1. Januar 2009 muss die Halterin oder der Halter eines auf der Rassenliste aufgeführten Hundes über eine Haltebewilligung verfügen.

Diese Bewilligung erteilt das Veterinäramt aufgrund eines Gesuches, dem diverse Dokumente beiliegen müssen. Unter anderen ist eine Bestätigung eines Hundekurses vorzulegen. Wenn diese nicht vorhanden ist, muss noch ein Ausbildungskurs in einer Hundeschule absolviert werden oder der Hund einem Wesenstest unterzogen werden. Gerade in solchen Fällen werde die Zeit knapp, sagt Amtstierarzt Weideli, denn auch die Bearbeitung der Gesuche bedeute einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Dies umso mehr, wenn die angeforderten Unterlagen unvollständig seien. Oft fehle das eigentliche Gesuch, das heisst der unterschriebene Brief, mit dem eine Haltebewilligung beantragt werde.

Den angeschriebenen Hundehaltern werde deshalb empfohlen, die Unterlagen dem Veterinäramt möglichst bald einzureichen.

ThurgauThurgau / 28.10.2008 - 09:28:00