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250 000 Franken mehr pro Jahr

TG. Das Thurgauer Grossratsreglement wird überarbeitet: Mehr Geld für Ratsmitglieder - keine ständige Bildungskommission.

Mitglieder des Thurgauer Grossen Rates sollen künftig für eine Halbtages-Sitzung 150 statt 100 und für eine Ganztages-Sitzung 250 statt 200 Franken bekommen. Zudem sollen die Kommissions-Sitzungen besser bezahlt werden.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates stimmt den entsprechenden Vorschlägen des Ratsbüros zu, wie sie in ihrem am Freitag, 7. März, veröffentlichten Bericht zur überarbeiteten Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR) erklärt.

250 000 Franken mehr pro Jahr
Durch die Erhöhung der Entschädigungen steigen die Sitzungskosten von derzeit 750 000 auf rund eine Million Franken. Kommissionssitzungen werden derzeit mit 150 und 250 Franken pro Halbtages- beziehungsweise Ganztages-Sitzung entschädigt. Neu sollen es 200 beziehungsweise 300 Franken sein.

Das Grossratspräsidium soll zusätzlich eine Aufwands-Entschädigung von 12 000 Franken erhalten an Stelle der bisherigen 7000 Franken.

Abstimmungsbeiträge
Neu eingeführt werden sollen Beiträge von 5000 Franken pro Fraktion und kantonaler Abstimmung. Diese Gelder sollen zusätzlich zu den Fraktionsentschädigungen bezahlt werden und die bisher möglichen Zahlungen der Regierung an Abstimmungs-Komitees ersetzen.

Solche Zahlungen wurden bisher drei Mal geleistet, waren aber jedes Mal umstritten und haben alle drei Vorlagen nicht vor dem Scheitern gerettet. Die vorberatende Kommission kommt nun zum Schluss, dass durch das vorgeschlagene neue System sowohl Gegner wie Befürworter unterstützt würden.

Künftig soll es zudem auch im Thurgauer Kantonsparlament die Möglichkeit geben, Motionen nur teilweise erheblich erklären zu können. Bisher galt der Grundsatz «ganz oder gar nicht». Zudem wird die Leistungsmotion genau umschrieben.

Leistungsmotionen beziehen sich auf Verwaltungsbereiche mit Globalbudgets. Sie zielen darauf ab, die Regierung zu beauftragen, die Leistungsziele oder -niveaus solcher Verwaltungsbereiche zu verändern. Bisher gibt es lediglich die Möglichkeit, die Leistungsniveaus zu verändern oder neue Ziele aufzunehmen.

Künftig soll es auch möglich sein, bestehende Ziele zu streichen. Zudem soll es möglich sein, Ziele von Leistungsmotionen im Rahmen «normaler» Motionen anzusteuern. Dies soll geschehen, wenn es für die Forderungen noch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Keine ständige Bildungskommission
Keine Zustimmung fanden bei der Kommission die Anträge, die eine ständige Bildungkommission einrichten oder unabhängige Parlamentsdienste wollten.

Gegen eine ständige Bildungskommission hat sich der Thurgauer Grosse Rat schon mehrfach ausgesprochen: Die entsprechenden Sachgeschäfte liessen sich gut mit wechselnden Kommissionen bearbeiten, lautete die Begründung.

ThurgauThurgau / 07.03.2008 - 13:43:00