Schweiz: Betrüger versprechen falsche MwSt.-Rückerstattung im Namen des BAZG
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Betrügerische E-Mails im Namen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) versprechen eine angebliche Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer.
Mit dieser Masche versuchen die Täter, an persönliche Daten sowie Kreditkartendaten der Empfänger zu gelangen.
Die Betrugsmasche
Die Täter geben sich in ihren E-Mails als das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) aus und informieren zahlreiche Personen über einen angeblichen Rückzahlungsanspruch. Gemäss der Mitteilung bestehe die Möglichkeit, dass ein kürzlich getätigter Einkauf für eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung von mehreren hundert Franken berechtigt sei.
Screenshot des betrügerischen E-Mails
Zur angeblichen Überprüfung eines Rückerstattungsanspruchs werden die Empfänger mittels Link auf eine Website weitergeleitet. Diese wirkt auf den ersten Blick vertrauenswürdig, da sie im Corporate Design der Schweizerischen Eidgenossenschaft gestaltet ist. Unter anderem werden der offizielle Header sowie das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Dreiecksschild missbräuchlich verwendet. Dadurch soll ein authentischer Internetauftritt vorgetäuscht und das Vertrauen der potenziellen Opfer erschlichen werden.
Im weiteren Verlauf werden die Betroffenen aufgefordert, persönliche Angaben sowie Kreditkartendaten einzugeben. Nach der Übermittlung können die Täter diese Informationen für unbefugte Transaktionen missbrauchen. Zusätzlich wird der sechsstellige Verifikationscode abgefragt, welcher zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen wie der Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet wird.
Fake-Website
Was muss ich tun
- Leiten Sie potenzielle Betrugs-E-Mails an Cybercrimepolice.ch weiter.
- Ignorieren Sie das E-Mail und löschen oder verschieben Sie es in Ihren Junk- resp. Spam-Ordner.
- Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS, etc. oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können.
- Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
- Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, um die Seriosität des E-Mails zu klären.
Ich habe meine Daten preisgegeben
- Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Bank-/Debitkarten sperren.
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.
Quelle: Cybercrimepolice.ch
Bildquelle: Cybercrimepolice.ch
