Tiere im Recht - Wissenswertes rund um den Tierschutz in der Schweiz
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Ein Tier kann sich nicht selbst für seine Rechte einsetzen. Besonders wichtig sind daher gesetzliche Vorgaben, die sich für die Tiere und den Tierschutz starkmachen. In der Schweiz regeln das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung verschiedene Vorschriften rund um Heim- und Nutztiere.
Wissenswertes zum Thema „Tier und Recht“ präsentiert Polizei.news in Kooperation mit der Tierarztpraxis zur Schmiede.
Grundlagen der Tierrechte in der Schweiz
Das Schweizer Tierschutzgesetz und die dazugehörige Tierschutzverordnung dienen als Basis für die Einhaltung der Tierrechte. Das Gesetz wurde im Jahr 1978 verabschiedet und seither mehrfach angepasst. Im Jahr 2020 wurden verschiedene Neuerungen aufgenommen. Einige der zentralen Bestandteile des Gesetzes im Überblick:
- Artgerechte Haltung: Tiere sind ihren Bedürfnissen entsprechend unterzubringen und zu pflegen.
- Verbot von Tierquälerei: Keinem Tier dürfen grundlos Schmerzen oder Schäden zugefügt werden.
- Achtung der Würde: Im Umgang mit einem Tier muss dessen Würde geachtet werden.
- Zucht: Im Zusammenhang mit einer Zucht darf Tieren kein Leid zugefügt werden. Es ist verboten, in die Erscheinung oder die Fähigkeiten des Tiers einzugreifen. (Bereits seit 2008 besteht ein Qualzuchtverbot).
- Tötung: Im Falle einer notwendigen Tötung muss diese ohne Schmerzen oder Angst erfolgen.
- Forschung: Tierversuche sind nur erlaubt, wenn es keine Alternativen gibt und der Nutzen für die Gesellschaft höher zu bewerten ist als das Leid der Tiere. Alle Tierversuche sind behördlich zu genehmigen.
Illegaler Tierimport und illegale Tierzucht
In den Medien gibt es immer wieder Berichte über illegale Tierimporte oder Züchtungen. Hundewelpen oder Kitten werden aus schlechten Haltungen befreit oder in Transporten unter schrecklichen Bedingungen sichergestellt.
Illegaler Tierimport und illegale Tierzucht sind in der Schweiz streng verboten und werden hart bestraft. Der illegale Import betrifft oft exotische Tiere oder Hunde und Katzen aus Ländern, in denen die Gesundheits- und Haltungsbedingungen nicht den Schweizer Standards entsprechen. Tiere, die ohne die nötigen Papiere oder Gesundheitskontrollen in die Schweiz gebracht werden, können nicht nur Krankheiten verbreiten, sondern auch erhebliches Leid erfahren, da sie oft unter unwürdigen Bedingungen transportiert werden.
Tiere müssen bei der Einfuhr in die Schweiz über gültige Impfungen und Papiere verfügen. Klare Regeln legen fest, welche Arten von Tieren importiert werden dürfen und welche Quarantänevorschriften gelten. Es gibt Bestimmungen, wie die Tiere transportiert werden dürfen und welche klimatischen Bedingungen notwendig sind. Nur speziell ausgebildetes Personal ist zu gewerbsmässigen Transporten berechtigt.
Ein Thema, das vor allem Hundehalter umtreibt, ist das Kupieren: Aus ästhetischen Gründen werden die Ohren eines Hundes abgeschnitten oder abgeklemmt und Teile der Rute entfernt. Für die Tiere ist das sehr schmerzhaft, zudem fehlen die Körperteile in der Kommunikation mit anderen Hunden. Aus nachvollziehbaren Gründen ist das Kupieren in der Schweiz ebenso wie die Einfuhr kupierter Hunde verboten. Das Verbot gilt auch für Hunde, die aus ausländischen Tierheimen in die Schweiz gebracht werden sollen.
Ein weiteres grosses Problem ist die illegale Zucht und die Massenvermehrung, vor allem von Hunden. Die Tiere leiden unter schlechten Haltungsbedingungen und erhalten keine ausreichende tierärztliche Versorgung. Darum gibt es in der Schweizer Tierschutzverordnung besondere Vorgaben, unter welchen Bedingungen gezüchtet werden darf.
Pflichten von Tierhaltern
Ein Tier begleitet uns im Alltag und ist in vielen Fällen Teil der Familie. Wer ein Tier hält, ist verpflichtet, sich um das Wohl des Tiers zu kümmern. Eine artgerechte Haltung bedeutet, dass das Tier ausreichend Platz, Nahrung und Pflege bekommt. Hunde sind so zu erziehen, dass sie keine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellen. Wichtig ist, dass die Hunde täglich mit Menschen und möglichst auch mit anderen Hunden zusammen sein können. Die Vierbeiner sollten jeden Tag ausreichend Auslauf bekommen. Ein Aufenthalt im Zwinger oder der Freilauf an einer Kette wird nicht als Auslauf gewertet.
Einige Hunde lieben es, draussen zu sein. Wird ein Hund im Freien gehalten, benötigt das Tier eine Liegefläche und einen Witterungsschutz. Es gibt bestimmte Mindestgrössen von Boxen und Gehegen, die sich an der Grösse des Hundes orientieren.
Beisserei – und jetzt?
Auch wenn Hundehalter ihr Tier noch so gut kennen, kann es in bestimmten Situationen zu Beissvorfällen kommen. Wird ein Mensch oder ein anderes Tier verletzt, ist dieser Vorfall den Behörden zu melden.
Wichtig ist, nach einer Beisserei den Tierarzt aufzusuchen, um das Tier auf etwaige Verletzungen zu untersuchen. In der Tierarztpraxis zur Schmiede schaut sich das erfahrene Team den Vierbeiner genau an und versorgt Wunden.
Gern steht Ihnen Dr. Schifferle-Bachmann auch bei anderen Fragen rund um Ihr Tier zur Verfügung. Egal ob es sich um einen Hund, eine Katze oder ein Kleintier wie ein Meerschweinchen oder einen Hamster handelt: Die tierischen Patienten werden hier liebevoll behandelt und versorgt. Das Team geht so behutsam wie möglich vor und kümmert sich selbstverständlich auch um besorgte Tierhalter.
Die technische Ausstattung ermöglicht eine schnelle und effiziente Diagnostik, sodass eine zielgerichtete Behandlung eingeleitet werden kann. Dank des volldigitalen Röntgensystems und weiteren Bildgebungsverfahren können innere Verletzungen und Krankheiten schnell diagnostiziert werden. Im hauseigenen Labor können Blutproben sofort analysiert werden.
Gemeinsam zum Wohl Ihres Tiers
Gemeinsam mit den Tierhaltern kümmert sich das gesamte Praxisteam darum, dass es Ihrem Tier gut geht und es die bestmögliche Behandlung bekommt. Das Wohl des Tiers steht immer an erster Stelle – in der Tierarztpraxis zur Schmiede wissen Sie Ihren täglichen Begleiter in den besten Händen!
Titelbild: Astrid Gast – shutterstock.com