Brandfall mit Todesfolge: Strafuntersuchung abgeschlossen

Nach dem Brandfall mit Todesfolge leitete die Staatsanwalt- schaft Bischofszell ein Strafverfahren ein und eröffnete eine Strafuntersuchung wegen Brandstiftung bzw. fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Mittlerweile liegen die Berichte des Brandermittlungsdienstes und auch des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Thurgau vor.

Zur Erstellung des Brandermittlungsberichtes wurden auch Elektrosachverständige beigezogen. Die Ermittlungen gestalteten sich aufgrund des Zustandes des Brandobjek- tes als schwierig. Es liegen nun abschliessend keine Anhaltspunkte für eine fahrlässige oder elektrotechnische Brandursache vor.

Dem Ausschlussprinzip folgend besteht deshalb der dringende Verdacht einer Brandstiftung. Unter Berücksich- tigung der Verfahrenserkenntnisse gehen die Strafverfol- gungsbehörden ferner davon aus, dass der verstorbene Hausbewohner den Brand legte. Betreffend die Todesur- sache des verstorbenen Hausbewohners gibt es gemäss rechtsmedizinischen Untersuchungen keinerlei Hinweise auf ein Fremd- oder Drittverschulden. Die Staatsanwalt- schaft Bischofszell wird das Strafverfahren demnächst einstellen.

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