Ohne Führerausweis vor Grosskontrolle geflüchtet
16 weitere Delikte und zwei gesuchte Personen
Anlässlich der gesamten Fahndungsaktion wurden Kontrollen in den Kantonen Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau sowie im Landkreis Konstanz durchgeführt. Beidseits der Grenzen wurden unter anderem Verstösse gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Markenschutzgesetz, die Zollgesetzgebung sowie das Strassenverkehrsgesetz registriert.
In einem Fall war ein 36-jähriger Vater mit seinem zwei Jahre alten Sohn unterwegs und lenkte dabei sein Fahrzeug unter Einfluss von Heroin. Weiter konnten zwei Personen angehalten werden, die im Schweizer Fahndungssystem (RIPOL) respektive im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben waren.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Schweizer Grenzwachtkorps und der deutschen Bundespolizei basiert auf dem schweizerisch-deutschen Polizeivertrag aus dem Jahr 2002. Dieser erlaubt es den Behörden beidseits der Landesgrenzen gemeinsam im Einsatz zu sein.
Auf Schweizer Seite wurde die Aktion zusätzlich durch einen Helikopter (Eurocopter EC635) der Schweizer Luftwaffe unterstützt. Dieser transportierte die Grenzwächter und Bundespolizisten zwischen den jeweiligen Kontrollstellen.