Ehrliche Finderin gibt grossen Geldbetrag bei der Polizei ab
Das aufgefundenes Bargeld durchaus auch seinen rechtmässigen Besitzer wieder findet, zeigt eine andere aktuelle Geschichte: Ein Tourist aus Spanien hatte an der vergangenen Fasnacht rund 11'000 Franken verloren. Auch dieser Geldbetrag wurde von einer Finderin abgegeben.
Anlässlich einer erneuten Reise nach Basel fragte der Eigentümer beim Fundbüro an, ob wohl sein Eigentum abgegeben wurde. Er wird nun sein Geld – abzüglich des Finderlohns – wieder an sich nehmen können.
Die Frage des Finderlohns ist in der Verordnung über die Behandlung von Fundsachen geregelt: Der Finderlohn beläuft sich auf zehn Prozent des Werts der Sache.
Für Basel-Stadt