Geldwäscherei–Job nach Phishing–Angriff

Die Betrüger nutzen oftmals tatsächlich existierende Firmen und missbrauchen diese, indem sie in deren Namen über Jobplattformen, fingierte Internetseiten oder soziale Netzwerke Jobangebote offerieren.

Interessierten Personen bietet man dabei Teilzeitstellen mit guten Verdienstmöglichkeiten an. Sie werden aufgefordert, ihr Bankkonto zur Verfügung zu stellen, um Gelder von angeblichen Kunden der Firma zu empfangen. Anschliessend müssen sie die- ses Geld abheben und per Post oder über Zahlungsplattformen wie Western Union oder Money Gram ins Ausland verschicken.

Die entsprechenden Aufforderungen erhalten die Personen per Telefon, E-Mail oder auf den gefälschten Internetseiten. Als Gegenleistung dürfen die «Arbeitnehmer» einen kleinen Betrag als Provision/Lohn behalten.

Die Geldbeträge sind betrügerisch erlangt worden. Wer Geld aus solchen Handlungen entgegennimmt und weiterleitet, macht sich der Geldwäscherei strafbar und muss mit einer Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft rechnen.

Die Polizei warnt vor solchen Jobangeboten und empfiehlt:
– Melden Sie Jobangebote, bei denen Sie auf Ihrem Bankkonto Geldüberweisungen erhalten und in irgendeiner Form weiterleiten müssen, umgehend der Polizei.
– Seien Sie bei lukrativen Jobangeboten mit raschen und hohen Verdienstmöglichkeiten misstrauisch.

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