Ruhiger Fasnachtsauftakt in Basel-Stadt

Polizisten bemerkten den Drohnenflug kurz vor 4.30 Uhr. Die Drohne flog mehrmals die Mittlere Rheinbrücke entlang und danach durch die Eisengasse zum Markplatz – und dabei auch über Menschenansammlungen. Von dort kehrte sie zurück zur Mittleren Rheinbrücke und bog über den Rhein ab Richtung Blumenrain.

Eine Fasnachtspatrouille der Kantonspolizei Basel-Stadt entdeckte den Operator bei der Garage des Polizeibootes. Der 24-jährige Mann war nicht im Besitz einer Bewilligung des BAZL für den Überflug über Menschenansammlungen. Zudem hatte er zeitweise keinen Sichtkontakt zu seinem ferngesteuerten Fluggerät.

Die Polizei stellte die rund 1,1 Kilogramm schwere Drohne bis zum Ende der Fasnacht vorübergehend sicher. Ihr Besitzer wird verzeigt.

Die Kantonspolizei erinnert aufgrund dieses Falles an die einschlägigen Regeln des BAZL, namentlich: "Seit dem 1. August 2014 dürfen Drohnen über Menschenansammlungen (mehrere Dutzend, dicht beieinander stehende Personen) bzw. in einem Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden. Bereits seit längerem ist es nicht erlaubt, eine Drohne ohne direkten Augenkontakt (also auch mit Feldstecher, Videobrillen o.ä.) zu betreiben." Das BAZL kann Ausnahmebewilligungen erteilen (mehr Informationen dazu finden sich unter www.bazl.admin.ch/rpas).

In den Stunden vor dem Morgestraich musste die Polizei ein Auto abschleppen, das trotz rechtzeitiger Signalisation des Parkverbotes nicht umparkiert worden war. Ebenfalls entfernte sie 159 Velos; diese können bei der Zweirad-Sammelstelle im Zeughaus ausgelöst werden.

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