Kantonspolizei Bern verteidigt Hausdurchsuchungen
Die betreffenden Hausdurchsuchungen im April und August dieses Jahres erfolgten allesamt gestützt auf einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Staatsanwaltschaft und fanden im Rahmen laufender Strafuntersuchungen statt.
Nachdem Unbekannte in der Nacht auf Samstag, 21. Februar 2015, vom Vorplatz der Reitschule aus einen Angriff auf die Polizeiwache Waisenhaus gestartet, anrückende Polizeikräfte mit Flaschen, Gläsern, Feuerwerkskörpern und weiteren Wurfgeschossen beworfen und dabei einen Polizisten verletzt und hohen Sachschaden verübt hatten, eröffnete die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafuntersuchung. Dies unter anderem wegen Gefährdung des Lebens, Angriffs und Landfriedensbruchs.
Die aufgenommenen Ermittlungen ergaben Hinweise auf mehrere Personen. In diesem Zusammenhang wurde am 1. April 2015 eine Hausdurchsuchung an der Moserstrasse in Bern sowie eine an der Bernstrasse in Ostermundigen durchgeführt. Mit Blick auf die unklare Situation in den Räumlichkeiten und das beim Angriff an den Tag gelegte grosse Gewaltpotenzial wurde dabei ein entsprechendes Dispositiv eingesetzt.
Vor Ort zeigte sich denn auch, dass sich die Bewohner der Liegenschaft in Ostermundigen verbarrikadiert und somit auch Verletzungen der Einsatzkräfte in Kauf genommen hatten. Zudem konnte ein Schlagstock und Betäubungsmittel sichergestellt werden.
Eine grössere Menge Betäubungsmittel, eine Luftdruckpistole, Diebesgut (darunter mehrere gestohlene Computer und Velos) sowie Teile einer Hanf-Indooranlage und Vermummungsmaterial wurden bei der Durchsuchung an der Moserstrasse beschlagnahmt.
Die bei den Durchsuchungen gewonnenen Erkenntnisse und weitere Ermittlungen führten im weiteren Ermittlungsverlauf zu einer weiteren durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Hausdurchsuchung.
So wurden am 19. August 2015 Räumlichkeiten an der Murtenstrasse in Bern durchsucht. Dabei konnten unter anderem Gegenstände gefunden werden, die die Gewaltbereitschaft der Hausbewohner dokumentieren, darunter Luftdruckpistolen, eine Machete, ein Schlagstock, eine Gasmaske sowie Vermummungsmaterial.
Zudem wurden Diebesgut, mehrere hundert Spraydosen sowie Kleidungsstücke von offiziellen Institutionen entdeckt, welche mit grosser Wahrscheinlichkeit als Tarnung bei illegalen Sprayereien verwendet wurden.
Gleichentags erfolgte ausserdem eine Hausdurchsuchung an der Bernstrasse in Ostermundigen. Diese erfolgte im Rahmen der Ermittlungen zu einem Vermögensdelikt – fand aber zeitgleich zur Durchsuchung an der Murtenstrasse statt, da Absprachen zwischen den beiden Bewohnergruppen nicht ausgeschlossen werden konnten.
Eine unbekannte Täterschaft hatte am 30. Juli 2015 einen Einbruch in eine Bijouterie in Bern verübt und dabei Wertgegenstände in der Höhe von über 150'000 Franken erbeutet. Die Ermittlungen zeigten, dass sich der mutmassliche Täter mehrere Male im Gebäude an der Bernstrasse aufhielt.
Abklärungen ergaben, dass er in Deutschland rechtskräftig unter anderem wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war. Der Mann hat eine Person lebensgefährlich verletzt und war zur Verbüssung einer Reststrafe ausgeschrieben. Da er wegen eines Delikts gegen Leib und Leben bereits verurteilt worden war, wurde die Hausdurchsuchung in Beurteilung der Gefährdungslage unter den gebotenen Sicherheitsmassnahmen durchgeführt.
Der Gesuchte konnte bei der Durchsuchung nicht angetroffen werden. Angaben der Kontrollierten bestätigten aber dessen frühere Anwesenheit. In der Zwischenzeit konnte er in Deutschland angehalten und verhaftet werden. Bei der Durchsuchung an der Bernstrasse wurden wiederum Betäubungsmittel, eine grössere Anzahl Spraydosen sowie Diebesgut und mutmassliches Einbruchswerkzeug gefunden.
Da der Mann nun angehalten wurde, konnten die aus polizeitaktischen Gründen zurückgehaltenen Informationen nun öffentlich gemacht werden.
Die Kantonspolizei Bern verwahrt sich gegen die von anonym auftretenden Personen gemachten Anschuldigungen, insbesondere den Vorwurf, nicht rechtsstaatlich gehandelt zu haben. Zudem hält die Kantonspolizei fest, dass sie trotz der anonymen und via Medien erhobenen Anschuldigungen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Kenntnis von Beschwerden oder entsprechenden Anzeigen hat.
