Keine Substanzen bei Politikerin nachweisbar

Der zu untersuchende Vorfall ereignete sich in der Nacht auf Sonntag, 21. Dezember 2014, im Nachgang der Feier zur Wahl des Landammanns in der Stadt Zug. Was sich genau zugetragen hat, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung.

Analysen der Blut- und Urinproben am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich zeigten keine Spuren von narkotisierend wirkenden Stoffen wie GHB oder Betäubungsmittel. Es konnten keine entsprechenden Substanzen nachgewiesen werden.

Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität dauert nach wie vor an. In den kommenden Tagen folgen Befragungen und verschiedene Abklärungen.

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