Kantonspolizei Zürich führte Schwerpunkt-Aktion durch
Ziel war es, Fussgänger zu schützen und Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen zu sensibilisieren.
Die Schwerpunktaktion gliederte sich in die drei folgenden Elemente:
Vortritt bei Fussgängerstreifen:
Dabei wurden rund 70 Fahrzeuglenker wegen Missachten des Vortritts bei Fussgängerstreifen angezeigt, verzeigt oder gebüsst.
Missachten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit vor Fussgängerstreifen:
Rund 700 Lenker fuhren zu schnell, was auch hier mit Strafanzeigen, Verzeigungen und Geldstrafen geahndet wurde.
Fahrzeugbeleuchtung:
Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden gegen 1980 Verkehrsteilnehmer gebüsst, belehrt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.