Einsatz der Seepolizei wegen dichtem Nebel
Die Motorbootschiffsführer passten wohl ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen an, verfügten über die nötigen Sichtzeichen und gaben die entsprechenden Warnzeichen ab.
Kursschiffe verfügen neben den Sicht- und Warnzeichen aber auch über die vorgeschriebenen Geräte um Radarfahrten durchführen zu können. Nur so können sie ihren Fahrplan einhalten. Der daraus resultierende Geschwindigkeitsunterschied, die fehlende Sicht (Sicht teilweise unter 25 Meter) und die ungenügende Information über die eigene exakte Position führten dazu, dass die Motorboote die Kursschifffahrt behinderten.
Die Kursschiffe nahmen ihre Verantwortung wahr und leiteten die geeigneten Massnahmen zur Verhinderung von Kollisionen ein. Damit es aber zu keinen weiteren Zwischenfällen kam, kon- taktierte die ausgerückte Seepolizei mehrere sich in der Nebelzone befindende Schiffsführer.
Die Polizisten orientierten diese und wiesen sie an, den nächsten Hafen anzulaufen. Auf Wunsch wurden einige Schiffsführer durch die Seepolizei aus der dichten Nebelzone begleitet, um weitere gefährliche Situationen zu verhindern.