„Hochhaus-Pyrozünder“ verurteilt
Der Vorfall ereignete sich am 11. Mai 2013. Kurz nach Spielschluss vom FC Luzern gegen YB Bern zündete der 33-jährige Mann aus Deutschland auf dem Balkon eines – an das Fussballstadion angrenzenden – Hochhauses eine Handlichtfakel. Die abgebrannte Fackel warf er vom Balkon auf die Wiese. Der Mann stellte sich kurz darauf selber der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung abgeschlossen. Der Deutsche wurde wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Verunreinigung fremden Eigentums mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Franken (bedingt) und 800 Franken Busse bestraft. Zudem hat er Untersuchungskosten in der Höhe von 630 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.