Bewilligungen aus den Verhandlungen der StaKo
Benutzung öffentlicher Plätze
Wie bereits im ablaufenden Jahr plant der Lions-Club Appenzell an mehreren Tagen im Jahr 2010 unter den Rathausbögen und auf einem Teil des Kanzleiplatzes eine Vollmondbar zu betreiben und den Erlös gemeinnützigen Institutionen zukommen zu lassen. Die Standeskommission hat dem Lions-Club Appenzell das Betreiben einer Vollmondbar an den Abenden vom 25. Juni, 23. Juli und 20. August 2010 unter den Rathausbögen und auf dem Kanzleiplatz bewilligt. Sie hat die Bewilligung zur Sicherung der Nachtruhe nach 23.30 Uhr mit verschiedenen Auflagen verbunden, insbesondere zu den Betriebszeiten und zum Abbau.
Im Weiteren wurde dem Squashclub Appenzell eine Bewilligung zur Benutzung des Platzes unter den Rathausbögen für einen Barbetrieb anlässlich der Fasnacht vom 10. bis 14. Februar 2010 erteilt. Auch hier wurden verschiedene Auflagen für den Betrieb erlassen.
Namensänderung
Eine Verheiratete hatte im Zeitpunkt der Eheschliessung unterlassen, von der Option der Voranstellung ihres angestammten Namens Gebrauch zu machen. Da sie nun aber im Geschäftsleben weiterhin mit dem Mädchennamen auftreten möchte, hat sie bei der Standeskommission das Gesuch eingereicht, im Sinne einer Namensänderung ihren angestammten Namen dem Familiennamen voranstellen zu dürfen. Die Standeskommission hat die Änderung des Namens gestützt auf Art. 30 Abs. 1 ZGB bewilligt.