WISG sagt Ja zur Änderung der Bauordnung
Die Wirtschaft beurteilt das bisherige Inventar für Bauten ausserhalb der Altstadt seit Jahren als problematisch: Eine Inventar ohne rechtlich bindende Wirkung, das nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, schadet mehr als es nützt – jedenfalls aus Sicht der Grundeigentümer(innen) und der Wirtschaft, die selbst wichtiger Grundeigentümer ist. Diese erfahren nämlich heute erst bei konkreten Sanierungs- und Umbauvorhaben, ob und was für Forderungen die Baubewilligungsbehörde stellt. Erst zu diesem Zeitpunkt kann also gegen einen Entscheid rekurriert werden. Um allzu lange Verzögerung zu vermeiden, gehen Grundeigentümer oft Auflagen und Bedingungen wider Willen an, um doch in nützlicher Frist umbauen und sanieren zu können.