GFI: JA zum Verbot von Kriegsmaterial-Exporten

Abstimmungsempfehlung der GFI zur Vorlage vom 29. November
Die Mitglieder möchten damit ein Zeichen für eine humanitäre Schweiz setzen. Sie sind überzeugt, dass die Einbusse der Arbeitsplätze kompensiert werden kann, wenn der politische Wille dafür vorhanden ist.
Allein schon in den ersten neun Monaten dieses Jahres hat die Schweiz über 5000 Tonnen Kriegsmaterial exportiert, das auch in bewaffneten Konflikten zum Einsatz kommt.
Ob Mowag-Panzer in Afghanistan, Ruag-Handgranaten im Irak oder Pilatus-Flugzeuge in Darfur: Schweizer Waffen töten weltweit! Der Export von Kriegsmaterialien und besondern militärischen Gütern ist Beihilfe zum Krieg. Deshalb verlangt diese Initiative ein Ausfuhrverbot. Die davon betroffenen «Kriegsmaterialien» und „besonderen militärische Güter“ sind im internationalen Kontrollabkommen von Wassenaar/NL genau definiert (http://www.wassenaar.org):  Es sind nur Güter, die rein militärisch verwendet werden und deren Zweck das Töten von Menschen ist. Zivile Güter und Waren, die gleichzeitig zivil wie auch militärisch genutzt werden können, sind vom verlangten Exportverbot nicht betroffen – entgegen anders lautenden Behauptungen aus Kreisen der  Kriegsmaterial-Lobby.

Kein Vertrauen in Bundesrätin Leuthard

Genau wie vielen Bauern in der Landwirtschaftspolitik fehlt der GFI  bei der Umsetzung der Verordnung zu den Kriegsmaterial-Exporten das Vertrauen in die zuständige Bundesrätin Leuthard.  Hat sie doch in diesem Herbst zugeben müssen, dass Kriegsmaterial in Länder ausgeliefert wurde, in die der Export verboten ist! Denn die neue Verordnung untersagt eine solche Ausfuhr in Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Dies betrifft beispielsweise die USA und Deutschland, die in Afghanistan und im Irak in militärischem Einsatz stehen. In die USA lieferte die Schweiz im ersten Halbjahr 2009 trotzdem Kriegsmaterial für 19 Millionen Franken und nach Deutschland sogar für 62 Millionen Franken. Doch damit nicht genug! Die Verordnung verbietet auch solche Exporte in Länder, welche Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Trotzdem bewilligte der Bundesrat in diesem Jahr Kriegsmaterial für 34 Millionen Franken nach Saudi-Arabien – in eine Diktatur mit krassen Vergehen gegen die Menschenrechte!

Wirtschaftliche Interessen vor Moral
Die bundesrätliche Missachtung der hauseigenen Verordnung ist symbolisch für Skandale in der Geschichte von Schweizer Waffenexporten. Dabei standen wirtschaftliche Interessen immer über der Moral!  Dass der Bundesrat als Antwort auf diese zur Abstimmung vorliegende Initiative das Waffengesetz verschärft hat, diese Verschärfung aber nicht einmal selber einhält, macht ein Exportverbot nur umso dringender! Deshalb steht die GFI für ein JA zu dieser Initiative ein.
Zum Schluss noch dies: Die Diskussion um diese Initiative gleitet mehr und mehr zu einer Debatte um Arbeitsplätze ab. Wenn der politische Wille vorhanden ist, Arbeitsplätze zu erhalten,  und Betriebe auf zivile Produktion umzustellen, ist dies möglich. Zumal einzelne Firmen schon auf zivile Produkte umgestellt haben. Die Initiative verlangt, dass betroffene Betriebe dabei während zehn Jahren vom Bund unterstützt werden. Die Investition in neue Umwelttechnologien – auch ein wichtiges Postulat der GFI – wäre dabei eine von mehreren Möglichkeiten.

Für Appenzell-Innerrhoden

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