Der Thurgau wird neu organisiert

Der Grosse Rat blieb auch in zweiter Lesung bei dieser Lösung.
 
Bereits in erster Lesung war ein Antrag des Steckborner Stadtammanns und CVP-Kantonsrats Thomas Baumgartner klar gescheitert, einen sechsten Bezirk «Untersee und Rhein» zu schaffen.
 
Heute Mittwoch, 3. Juni, verlieh er seiner Enttäuschung darüber noch einmal Ausdruck. Er empfahl dem Parlament, in der Schlussabstimmung Mitte Juni die Verfassungsänderung zur Reduktion der Bezirkszahl abzulehnen.
 
Die Strukturreform zerschlage «bewährte und kerngesunde» bestehende Organisationen. Die Neueinteilung werde nur Zeit und Geld kosten. Er blieb aber mit seinem Frust alleine. Die Verfassungsänderung muss jedoch noch vom Volk genehmigt werden.
 
Keine neuen Bezirksnamen
Kein Erfolg war auch einem Antrag von Willy Nägeli (FDP) beschieden. Nägeli, von Beruf Lehrer, erklärte, er stelle im Auftrag seiner 5. Klasse den Antrag, den Bezirken neue Namen zu geben.
 
Sie sollten neu nach ihrer geografischen Lage im Kanton heissen: Ober-, Unter-, Hinter-, Vorder- und Mittelthurgau. Der Rat mochte dem Schülerwunsch indes nicht folgen.
 
Er fürchtete, die Vorlage könnte in der Volksabstimmung an dieser Namensfrage scheitern. Es bleibt damit bei den Bezirken Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden.
 
Da die Zahl der Bezirke in der Kantonsverfassung festgelegt ist, muss diese geändert werden. Über jede Verfassungsänderung wiederum muss zwingend abgestimmt werden.
 
Homburg wechselt Friedensrichterkreis
Anschliessend entspann sich eine Diskussion um die Zuteilung einzelner Gemeinden zu den Friedensrichter- und Betreibungskreisen. Diese sollten eigentlich nicht verändert werden, weil sie erst vor Kurzem neu eingeteilt wurden.
 
Der Rat bewilligte trotzdem die Umteilung der Gemeinde Homburg vom Kreis Müllheim zum Bezirk Steckborn. Dagegen verweigerte er den Gemeinden Sommeri und Hefenhofen knapp eine Umteilung von Romanshorn zu Amriswil.
 
Die neue Struktur des Thurgaus wird nötig, weil die Wahlkreise neu organisiert werden müssen. Sie differieren heute zu stark in der Grösse. Zudem müssen die Justizstrukturen den neuen eidgenössischen Straf- und Zivilprozessordnungen angepasst werden.

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