Mehr Ökologie rund ums Wasser
Eine erste Vorlage war im Jahr 2003 bachab geschickt worden.
Das neue Wasserbaugesetz bringt dem Kanton jährliche Mehrkosten von bis zu 3,7 Millionen Franken. Es unterliegt deshalb dem obligatorischen Finanzreferendum. Private Gewässer-Anstösser werden durch den neuen Kostenschlüssel (Perimeter) finanziell entlastet.
Damit trägt der Kanton der Kritik an der gescheiterten Vorlage von 2003 Rechnung. Mit dem neuen Wasserbaugesetz soll eine „neue, ökonomisch und ökologisch sinnvolle Denkhaltung“ verankert werden, wie die Regierung im Abstimmungsbüchlein schreibt. Die Renaturierung von Gewässern wird gefördert.
Einbürgerungsräte
Abgestimmt wird am 17. Mai auch über zwei Anpassungen der Kantonsverfassung: Einerseits sollen für Einbürgerungen künftig kommunale Einbürgerungsräte zuständig sein. Die Einbürgerungen werden öffentlich aufgelegt, und es kann dagegen Einsprache – mit schriftlicher Begründung – erhoben werden.
Angefochtene Einbürgerungen werden der Bürgerversammlung oder dem Gemeindeparlament vorgelegt. Mit diesem Verfahren will der Kanton ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren sicherstellen. Die bisherige Einbürgerung durch die Bürgerversammlung oder das Parlament erfüllte diese Bedingung nach Ansicht der Regierung und des Kantonsrats nicht genügend.
SVP-Opposition
Die SVP lehnt die neue Regelung als „undemokratisch“ ab. Sie bringe Beamtenwillkür und mehr Bürokratie, erklärten Parteivertreter am Freitag an einer Medienkonferenz. Die Bürgerinnen und Bürger sollten auch weiterhin ohne allzu grosse demokratische Hürden eine Einbürgerung bekämpfen können.
Mit einer zweiten, nicht umstrittenen Verfassungsänderung regelt der Kanton die Bildung von Zweckverbänden neu. Über 100 solcher Verbände erfüllen im Kanton St. Gallen diverse Aufgaben gemeinde-, zum Teil auch kantonsübergreifend. Laut der Regierung ist diese Zusammenarbeit sinnvoll.