HarmoS Gegner: Beschwerde kommt vor Bundesgericht

Die St.Galler Gegner des Schulkonkordats HarmoS ziehen vor das Bundesgericht: Das teilten sie heute mit, nachdem das Verwaltungsgericht ihre Stimmrechtsbeschwerde abwiesen hatte.

Das kantonale Bürgerkomitee «Nein zum HarmoS-Konkordat» ist laut Communiqué der Ansicht, das St.Galler Verwaltungsgericht habe die Beschwerde aus rein politischen Motiven abgeschmettert. Das Verwaltungsgericht teilte seinen Entscheid dem Komitee am Dienstag mit. Die HarmoS-Gegner hätten ihn genau so erwartet, heisst es.

Die St. Galler Regierung war Ende Februar auf die Beschwerde der HarmoS-Gegner gar nicht erst eingetreten, weil diese zu spät eingereicht worden war. Das Stimmvolk hatte am 30. November letzten Jahrs den HarmoS-Beitritt mit 70 842 zu 62 207 Stimmen genehmigt.

In der Beschwerde wurde verlangt, dass die Abstimmung wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und unlauterer Beeinflussung der Willensbildung aufzuheben sei. Einem Weiterzug ans Verwaltungsgericht entzog die Regierung aufschiebende Wirkung und setzte die HarmoS-Bestimmungen auf Anfang März in Kraft.

Das Ja zu HarmoS ändert im Kanton St.Gallen praktisch nichts. Das Obligatorium des Kindergartens, Blockzeiten, bedarfsgerechte Mittagstische und Englischunterricht ab der dritten Primarklasse sind gesetzlich geregelt und grösstenteils bereits verwirklicht.

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