Landsgemeinde: Regierung gegen Initiative

Die Regierung beantragt dem Kantonsrat deshalb, die Initiative den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen, wie Landammann Jakob Brunnschweiler und Regierungsrat Jürg Wernli am Mittwoch an einer Medienkonferenz erklärten.

Die vor einem Jahr eingereichte Volksinitaitive sei zwar «sehr diskussionswürdig», sagte Wernli. Die Regierung anerkenne zum Teil die Überlegungen der Initianten. Mit der Abschaffung der Landsgemeinde habe Ausserrhoden eine lange Tradition und «ein zentrales politisches Element» aufgegeben.

Trogen: zu wenig Platz
Eine Wiedereinführung wäre aber laut Wernli mit Problemen verbunden. So wäre der Landsgemeindeplatz in Trogen, auf dem knapp 10 000 Personen Platz haben, aus heutiger Sicht zu klein. In Hundwil mit einer Kapazität von 20 000 Personen könnte eine Landsgemeinde noch stattfinden.

Mit 36 000 Stimmberechtigten liege Ausserrhoden an der oberen Grenze des aus verfassungsrechtlicher Sicht Zulässigen. Glarus mit 25 000 und Appenzell Innerrhoden mit 10 000 Stimmberechtigten sind deutlich kleiner. Die beiden Kantone kennen heute noch als einzige Landsgemeinden.

Gutachten
Die Ausserrhoder Regierung stützt sich bei ihrer Beurteilung auf ein Rechtsgutachten der Professoren für Öffentliches Recht Markus Schefer und Michel Besson der Universität Basel. Diese kamen zum Schluss, eine Wiedereinführung der Landsgemeinde wäre zulässig. Allerdings wäre eine neue, zeitgemässe Form nötig.

So müsste eine Diskussion über Sachgeschäfte möglich sein, was an der alten Landsgemeinde fehlte. Weitere Knackpunkte wären die Auszählung knapper Abstimmungen, die Zugänglichkeit der Versammlung für Behinderte und Betagte oder der Witterungsschutz.

Entscheidend wäre, so schrieben die Gutachter, dass die Nachteile von Vorteilen aufgewogen würden. Vorteile der Landsgemeinde sind Unmittelbarkeit, Bürgernähe und Identitätsstiftung.

Abgestimmt wird 2010
Der Ausserrhoder Kantonsrat befasst sich Mitte 2009 mit der Initiative. Abgestimmt wird voraussichtlich 2010. Im Fall einer Annahme müssten die Kantonsverfassung angepasst und die neue Landsgemeinde gesetzlich geregelt werden. Laut Brunnschweiler könnte frühestens 2015 eine Landsgemeinde stattfinden.

Die Ausserrhoder Stimmberechtigten hatten 1997 in einer Urnenabstimmung mit einem Ja-Anteil von 52 Prozent die Abschaffung der Landsgemeinde beschlossen. Die Folge waren zum Teil Reue und eine Identitätskrise. Vor einem Jahr reichte ein überparteiliches Komitee die Initiative zur Wiedereinführung ein.

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