Regierung gegen Steuerbefreiung von Kinderzulagen
Eine Motion von Cäcilia Bosshard-Galmarini und Margrit Bösiger-Jöhl (beide CVP) forderte von der Regierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, das Bundesgesetz so zu ändern, dass Kinder- und Ausbildungszulagen steuerbefreit sind. Hintergrund dieser Forderung ist ein Positionspapier der CVP Schweiz zu diesem Thema.
Selbstständige benachteiligt
Grundsätzlich seien alle Einkünfte steuerbar und zwar je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Woher die finanziellen Mittel stammen, spiele keine Rolle, schreibt die Regierung in ihrer Antwort vom Freitag und spricht sich gegen die Motion aus. «Mit einem Franken Kinderzulage kann genau so viel gekauft werden wie mit einem Franken Lohn oder Rente.»
Eine Steuerbefreiung für Kinderzulagen würde zum einen Begehrlichkeiten für weitere Ausnahmen wecken, warnt die Regierung. Andererseits würden Selbstständige mit Kindern benachteiligt, die keine Kinder- oder Ausbildungszulage erhalten.
Um Eltern finanziell zu entlasten, erhalten sie einen steuerlichen Sozialabzug, den so genannten Kinderabzug. Im Thurgau sind dies zurzeit 7000 Franken für Kinder unter 16 Jahren.
Wenig Entlastung für Familien
Auch dem Argument der Motionäre, dass Familien durch die Auszahlung von Kindergeld in eine höhere Steuerprogression fallen, tritt die Regierung entgegen. Mit der geplanten Einführung eines proportionalen Steuertarifs ab 2010 wäre dieses Problem hinfällig.
Die Entlastung der Familien würde monatlich nur 15 bis 47 Fr. betragen, vor allem die unteren Einkommen würden kaum entlastet. Dagegen müssten Kanton und Gemeinden Steuerausfälle von rund 26 Mio. Fr. verkraften. Ausserdem hätte eine Gesetzesänderung eine unterschiedliche Besteuerung auf Bundes- und Kantonsebene zur Folge.