Gestaltungsplan «Oeli» eröffnet neue Perspektiven

Das bauliche Konglomerat der über mehrere Jahrzehnte kontinuierlich gewachsenen Arealüberbauung auf dem Gebiet der ehemaligen Oele umfasst 2,1 Hektar und bildet die Ausgangslage zur vorliegenden Überbauungsstrategie. Den Kern der Anlage bildet der aus dem späten 19. Jahrhundert stammende backsteinerne Hauptbau der ehemaligen Möbelschreinerei mit östlich angebautem Flachbau. Um diese Bauten herum wurden bis in die 80er Jahre diverse An- und Erweiterungsbauten realisiert. Einen zweiten baulichen Schwerpunkt bilden die ab 1900 bis in die 60er Jahre realisierten Bauten der ehemaligen Stickerei/ Weberei und Maschinenfabrik.

Richtlinie Strassenreklamen an Kandelabern
Das kantonale Tiefbauamt hat Richtlinien über Strassenreklamen im Kanton Thurgau herausgegeben. Darin wird angegeben, dass temporäre Strassenreklamen innerorts von max. 1 m2 Fläche und mindestens 3 m Abstand vom Fahrbahnrand ohne Bewilligung aufgestellt werden dürfen; für Veranstaltungen frühestens 3 Wochen, für Wahlen und Abstimmungen frühestens 6 Wochen vor dem Ereignis. Ausserhalb des Baugebiets sind temporäre Reklamen grundsätzlich untersagt. Für temporäre Reklamen an Kandelabern gelten spezielle Vorschriften der Gemeinden.

Verkauf von 60 Quadratmeter Land an die SBB
Die SBB plant an der Strecke Wil-Sirnach, im Gebiet Staanechrüz, eine Oberbauerneuerung und die Erstellung eines Retentions- und Filterbeckens. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat entschieden, der SBB eine Fläche von ca. 60 m2 Land der Liegenschaft Nr. 1048 zu verkaufen. Ausschlaggebend für den Verkaufsentscheid ist die Aussicht auf eine Verbesserung der heutigen Situation in Bezug auf überlaufendes Wasser in die nahegelegene Flurstrasse.

Sanierung Erlimattstrasse und Ersatz der Kanalisation
Seit Frühjahr 2007 laufen die Projektarbeiten für die Sanierung der Erlimattstrasse sowie den Ersatz des Kanalisationsabschnittes zwischen Kontrollschacht (KS) 533 und KS 534. Im Sommer 2007 hat das Amt für Umwelt dieses Kanalisationsprojekt genehmigt. Zwischenzeitlich konnte das Ingenieurbüro Jürg Widmer die Submission für die Strassensanierung, die Kanalisationsvergrösserung sowie für die Sanierung der Werkleitungen (Elektrisch + Wasser) durchführen.

Aufgrund des Submissionsergebnisses hat der Gemeinderat die Tiefbauarbeiten für die Strassen- sowie die Kanalisationssanierung an die Firma Bruggmann AG, Münchwilen vergeben.

Information zur Prämienverbilligung 2008 im Kanton Thurgau
Gemäss dem seit 1.1.1996 geltenden Bundesgesetz über die Krankenversicherung gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung. Die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung wird Personen ausgerichtet, die am 1.1.2008 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau hatten oder während eines Teils des Jahres als KurzaufenthalterInnen oder GrenzgängerInnen im Kanton Thurgau angemeldet sind, und die in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch grundversichert sind. Im Ausland wohnhafte nicht erwerbstätige Familienangehörige von Niedergelassenen, GrenzgängerInnen, Jahres- und KurzaufenthalterInnen mit EG-/EFTA-Staatsbürgerschaft sind ebenfalls zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigt, falls sie in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch versichert sind. Bei BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ist die Prämienverbilligung in der monatlichen Ergänzungsleistung inbegriffen. In diesem Fall ist keine Anmeldung mehr einzureichen.

Berechungsgrundlage
Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung 2008 ist die provisorische Steuerrechnung 2007 per Stichtag 31.12.2007. Massgebend ist die einfache Steuer der satzbestimmenden Faktoren. Lassen sich für die Prämienverbilligung 2008, gestützt auf die definitive Steuerveranlagung 2008, verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen, so können die betreffenden Personen innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Schlussrechnung eine Neubemessung der Prämienverbilligung verlangen. Bei GrenzgängerInnen und KurzaufenthalterInnen wird das Jahr 2008 in der Schweiz erzielte Einkommen und bei IPV-berechtigten Familienmitgliedern zusätzlich das ausländische Einkommen und Vermögen kaufkraftbereinigt.

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