Feministinnen beleidigen Innerrhoder

Die Webseite www.emanzipation.ch hat sich bedingungslos der Sache der Frau verschrieben. Und weil dieser Kampf im Kleinen beginnt, fordern die Aktivistinnen die konsequente Anwendung männlicher und weiblicher Formulierungen. Alles andere sei ein Verstoss gegen das Antidiskrimierungsgesetz. Das beginne bereits bei den Sternzeichen, heisst es auf der Webseite. So dürfe es beispielsweise im Fall einer Frau nicht «Widder» heissen, sondern «Zibbe», und ein weiblicher Stier ist selbstverständlich eine «Kuh» – auch in der Astrologie.

Besonders aufs Korn nehmen die eifrigen Damen die Behördensprache. Alle Schweizer Behörden seien gesetzlich verpflichtet, im Schriftverkehr, Medienmitteilungen und auch in den Gesetzen selbst, immer beide Geschlechtsbezeichnungen anzuwenden, wird festgehalten. Und weiter: «Der völlig rückständige Kanton Appenzell Innerrhoden – und damit bezeichnenderweise der letzte Kanton in dem 1974 (mit bloss knapper Mehrheit) für die Einführung des Frauenwahlrechtes gestimmt wurde – setzt natürlich die Antidiskriminierungsrichtlinien nicht um.» Zur netten Charakterisierung geht es hier.

Abgesehen davon, dass sich unter den Macherinnen von emanzipation.ch ganz offensichtlich keine Historikerinnen befinden, wie die Ausführungen zum Frauenwahlrecht beweisen, diskriminieren die Verfechterinnen einer gerechten Sprache also gleich selbst munter, um die Diskriminierenden anzuklagen.

Als Beweis für die Rückständigkeit der Innerrhoder – und, pardon, Innerrhoderinnen – wird die «Verordnung über die Fleischhygiene» angeführt. Ungeheuerlicherweise ist in dieser nur die Rede vom Metzger, nicht aber von der Metzgerin. Gerüchten zufolge soll sich in Einzelfällen auch schon das Schlachtvieh über diese Unterlassung beschwert haben.

Immerhin: Die Innerrhoder – und Innerrhoderinnen, Verzeihung – haben nun zweierlei erfahren, was für sie neu sein dürfte. Erstens sind sie rückständig, zweitens haben sie 1974 mit einer knappen Mehrheit das Frauenwahlrecht beschlossen. Nun muss nur noch das Rätsel gelöst werden, was das Bundesgericht 1990 genau beschlossen hat.

Doch möglicherweise wird echten Feministinnen hier Unrecht getan. Die Internetdomain www.emanzipation.ch wird von einer «Chamäleon Media GmbH» in St.Gallen betrieben, nicht von einer emanzipatorischen Gruppierung. Bei «Chamäleon» scheint man zudem leicht schizophren veranlagt zu sein. Als schlechtes Beispiel für gerechte Sprache wird auf emanzipation.ch nämlich auch die Webseite polizeibericht.ch bezeichnet, weil diese die weiblichen Bezeichnungen aus Polizeimeldungen entferne. Betreiberin von polizeibericht.ch ist – die Chamäleon Media GmbH. Da soll man – frau – draus schlau werden…

Übrigens: zur Seite polizeibericht.ch gibt es mit polizeinews.ch eine professionellere, aktuellere Variante. Kostenlos für Frauen und Männer.

Für Appenzell-Innerrhoden

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