60 000 Franken für das Musical «Cabaret»

Der Regierungsrat befürwortet das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. In seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes bemängelt er jedoch, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf die internationale Dimension weitgehend fehle.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Hochschulbereich wichtig
Gemäss der neuen Bildungsverfassung sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Die Kantone ihrerseits werden untereinander ein Konkordat abschliessen, das sie ermächtigen wird, mit dem Bund die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen. Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).

Der Thurgauer Regierungsrat ist der Meinung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eine gute Grundlage für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der schweizerischen Hochschullandschaft bietet. Im Besonderen begrüsst er, dass das Gesetz alle Hochschultypen umfasst und für den gesamten Hochschulbereich gilt. In seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes weist er jedoch darauf hin, dass parallel zur Gesetzesarbeit zwingend die organisatorischen Massnahmen voranzutreiben seien, um die Zuständigkeiten für den Fachhochschul- und den Universitätsbereich in eine Hand legen zu können.

Er weist im Weiteren darauf hin, dass Hochschulbildung, Wissenschaft und Forschung in hohem Masse in einem globalen Zusammenhang stehen. Für die Grenzkantone, so auch für den Thurgau, spiele die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Hochschulbereich eine besondere Rolle. Im vorliegenden Gesetzesentwurf fehle aber diese internationale Dimension weitgehend. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass mit dem neuen Bundesgesetz explizit die Voraussetzungen geschaffen werden sollten, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern zu können.

Der Regierungsrat unterstützt die Einrichtung der vorgeschlagenen gemeinsamen Organe, fordert jedoch, dass im Hochschulrat zwingend auch die Trägerkantone der Pädagogischen Hochschulen vertreten sein müssen. Andernfalls müsse er davon ausgehen, dass die Integration der Pädagogischen Hochschulen in das schweizerische Hochschulsystem nicht ernst genommen werde. Ebenso riefen die zunehmenden Leistungen der Nicht-Universitätskantone nach einer angemessenen Vertretung in den Entscheidungsgremien.

Einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Grundsatz, dass sich der Bund mit den Kantonen an der Finanzierung der Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs beteiligt. Er fordert aber, dass bei den Hochschulkantonen ein Standortbeitrag von 20 Prozent eingerechnet werden müsse, da ein solcher Standort erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringe.

Gut 74 Millionen Franken für Ergänzungsleistungen
Im letzten Jahr sind im Kanton Thurgau 74,4 Millionen Franken (2006: 71,7 Mio.) für Ergänzungsleistungen zu den AHV- und IV-Renten ausgerichtet worden. Der Regierungsrat hat nun die Beiträge der einzelnen Gemeinden an die Ergänzungsleistungen festgelegt. An die 74,4 Millionen Franken Ergänzungsleistungen leistet der Bund aufgrund der Finanzkraft des Kantons Thurgau einen Anteil von 24 Prozent (2006: ebenfalls 24 Prozent). Den Rest haben gemäss kantonaler Gesetzgebung je zur Hälfte der Kanton und die Politischen Gemeinden zu tragen. Für das Jahr 2007 ergibt dies einen Betrag von je 28,3 Millionen Franken (2006: 27,2 Millionen Franken). Die Anteile der einzelnen Gemeinden werden nach ihrer im Vorjahr ausgewiesenen Steuerkraft festgesetzt.
Lotteriefonds
Der Thurgauer Regierungsrat gewährt einen Lotteriefondsbeitrag von 60 000 Franken für die Musicalproduktion «Cabaret» und unterstützt das erste Internationale Kammermusikfestival auf Schloss Girsberg mit 60 000 Franken aus dem Lotteriefonds.


Mit «Cabaret» wollen die Besitzerfamilie Schmid-Andrist und der Trägerverein Schlosstheater Girsberg die jährlichen Theateraufführungen fortsetzen. Für die Inszenierung ist Christian Introp verantwortlich. Die Premiere ist für Anfang Mai geplant, wie die Regierung in einem Communiqué vom Donnerstag schreibt.

Vom 30. August bis 7. September, soll auf Schloss Girsberg dann das erste Internationale Kammermusikfestival stattfinden. Anlass ist das zehnjährige Bestehen des Ensembles «Das Schweizer Klaviertrio». Geplant sind 13 Konzerte mit international bekannten Musikern und Ensembles.

Den Schwerpunkt des Programms bildet klassisch-romantische Kammermusik, aber auch neuere oder unbekannte Werke sollen aufgeführt werden. Die künstlerische Leitung übernimmt Martin Lucas Staub, der Pianist des Schweizer Klaviertrios.

Für Thurgau

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