Lohnerhöhung

Der Gemeinderat Reute hat beschlossen, dass er dieser Empfehlung ebenfalls folgen wird, und ab 1. Januar im nächsten Jahr die Löhne der Gemeindeangestellten ohne Lehrerschaft entsprechend anpassen wird.

Die Lehrerschaft wird gemäss kantonalen Verordnungen entlöhnt, und die Weisungsgewalt liegt beim Kanton. Wobei der Teuerungssatz für die generellen Lohnerhöhungen und die individuellen Lohnerhöhungen vom Kantonsrat abgesegnet werden müssen.

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